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Böse Weiber. Das Würzburger Ratsprotokoll von 1599

Die heute vorgestellte Quelle ist in der Würzburger Literatur lange bekannt. Arthur Bechtold erwähnt sie in seinem Artikel „Würzburger Richtstätten“ in der „Frankenwarte“ (Beilage zum Würzburger General-Anzeiger 49 (1937)).

Die Stelle findet sich im Protokoll des Stadtrats zu einer Sitzung am 14. Mai 1599. Der Stadtrat hatte sich beim Oberschultheißen über Wiesennutzungen durch die Tuchbleicher beschwert, woraufhin der Schultheiß vom Stadtrat eine Liste der Bleichplätze verlangte. Auf dieser Liste steht laut Protokoll auch ein Bleichplatz, der beschrieben wird als „platz do man die böse weiber verprent hat“.

Mehr Informationen hat man nicht. Als weitere Plätze werden u.a. „beim Sandertor“ und „beim Schißgarten“ genannt, letzteres möglicherweise in der heutigen Schießhausstraße.

Die Stelle steht für sich. Es gibt ansonsten bislang keine Quellen mit Hinweisen auf Hexenprozesse in diesen Jahren in Würzburg, die mit Hinrichtungen geendet hätten.

Trotzdem ist es naheliegend davon auszugehen, dass an dieser Stelle Hexenverbrennungen stattgefunden hatten (und so starken Eindruck hinterließen, dass der Platz sich allein durch diese Angabe lokalisieren ließ). „Böse Weiber“ konnten Hexen sein. Die Todesstrafe gab es auch für andere Delikte wie z.B. Kindsmord (wenn Mütter ihre neugeborenen Kinder töteten) oder Mord durch Gift, aber eine Mehrfachhinrichtung von Kindsmörderinnen wäre doch recht außergewöhnlich. In der Carolina von 1532 war die Todesstrafe auch für Ehebruch vorgesehen, allerdings nicht durch Verbrennen, sondern durch das Schwert.

Was meint der Begriff „böse Weiber“? Im Grimm’schen Wörterbuch gibt es dazu zahlreiche Spalten mit einer ganzen Reihe von Bedeutungen. Bd. 28 Sp. 365 heißt es, „zum gesammtvorwurf verdichtet sich alles, was dem weib zu leid gesagt wird a) in dem ausdruck böses weib“ – alles, was man Frauen Schlechtes nachsagen kann, kann zum Begriff „böses Weib“ führen. Luther gebraucht den Begriff für eine Frau, die „viel menner“ hat. Auch „böse Weiber“ als solche, die mit dem Teufel zu tun haben, sind bei Grimm nachgewiesen.

Viele konnten also ein „böses Weib“ sein. Laut gemini wurde der Begriff gebraucht für Frauen mit abweichendem Lebenswandel, für Frauen, die gegen Kleiderordnungen verstießen, und für zänkische Frauen. Die KI fasst so zusammen: „In Archivquellen taucht der Begriff ‚böse Weiber‘ vor allem dort auf, wo Gerichte das soziale Verhalten von Frauen bewerteten. In den Akten steht der Begriff oft als Sammelbegriff für Frauen, die die gesellschaftliche Ordnung durch ihr Mundwerk oder vermeintliche Zauberei störten.“

Claudia Opitz-Belakhal hat in ihrem Buch „Böse Weiber. Wissen und Geschlecht in der Dämonologie der Frühen Neuzeit“ von 2017 untersucht, wie Frauen in der dämonologischen Literatur wahrgenommen und dargestellt wurden. Ihre Leitfrage: „Aufgrund welcher Voraussetzungen und Dynamiken wurde die Hexenverfolgung vor allem zu einer Verfolgung von Frauen?“ (29) Dabei betont sie drei Punkte: 1. Die Frauenfeindlichkeit des dämonologischen und juristischen Diskurses, 2. Die Benachteiligung der Frauen im Gerichtswesen (als Urteilende kamen Frauen schlicht nicht vor), 3. Geschlechtsspezifische Implikationen von Alltagsmagie.

Opitz-Belakhals wichtigste dämonologische Quellen sind der „Hexenhammer“ von Heinrich Kramer (1487, für das Frauenbild hier wichtig vor allem Frage 6 in Buch I: Frauen sind von Natur aus anfällig für Einflüsterungen des Teufels), die „Fürtrefflichkeit des weiblichen Geschlechts“ (1507) von Cornelius Agrippa von Nettesheim, der im Gegensatz zu Kramer eine Position des Frauenlobs bezieht, die „Praestigiis daemonorum“ (1563) von Johann Weyer, der die Realität von Hexenflug, Hexensabbat und Teufelsbuhlschaft bestreitet, und schließlich Jean Bodins „Démonomanie“ (1580), die direkt an Kramers Frauenhass anschließt und diesen noch steigert.

Ob und wie diese Literatur der Gelehrten in den Regionen ankam, ist umstritten. Mehr Prozesse führten jedenfalls zu mehr dämonologischer Literatur, weil das Interesse stieg und man verstehen wollte, was passierte (Opitz-Belakhal 2017, S. 161). Dass diese Literatur zumindest dazu beitrug, aus einer kulturell vorhandenen Vorstellung von „bösen Weibern“ ein juristisches Delikt zu machen, das mit dem Tod bestraft wurde, scheint mir einleuchtend.

Auch in Würzburg gab es einen Spezialisten für Dämonen. Von 1590 bis zu seinem Tod 1601 war der Jesuit Petrus Thyräus (1546–1601) Professor der Heiligen Schrift an der Universität Würzburg. Thyräus soll Beichtvater Julius Echters gewesen sein, beide Nachfolger Aschhausen und Ehrenberg hatten bei ihm studiert (Fred G. Rausch 1997, S. 206).
Der vd16 verzeichnet 28 Publikationen aus seiner Feder, darunter auch eine Dämonenlehre (Daemoniaci, 2. Aufl. Köln 1598). Welche Rolle Frauen in dieser Schrift von Thyräus spielen, ist meines Wissens noch nicht untersucht worden.

In den Würzburger Quellen sagt die wegen Hexerei inhaftierte Anna Müller aus Volkach 1596, sie sei kein böses Weib (StAW, Historischer Saal 374). Als Veit Zierer 1616 in Gerolzhofen Zeugen über den Lebenswandel von Margaretha Mohr befragte, zielte er wohl auch auf diese Vorstellung ab: 1. Ob sie jemalen vor dem einziehen bei manchen menschen der hexerei verdecht gewesen? 2. Ob sie von natur zenkisch? 3. Mit nachbarn unverträglich? 4. Genaigt zum trunk? Muessiggang? (https://hexeninwue.hypotheses.org/5643)

So schwingt in dem Begriff der „bösen Weiber“, der im Würzburger Ratsprotokoll 1599 gebraucht wird, manches mit. Ob damit Hexenverbrennungen gemeint sind? Wahrscheinlich schon. Allerdings erinnert uns eine allein stehende Quelle wie diese Bezeichnung im Protokoll, solange es keine weiteren Quellenhinweise gibt, auch daran, dass wir vieles nicht wissen.


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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Robert Meier (12. Mai 2026). Böse Weiber. Das Würzburger Ratsprotokoll von 1599. Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. Abgerufen am 14. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/167o7


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