Im letzten Beitrag wurde Dr. Christoph Faltermaier erwähnt, der in Würzburg in die Rolle eines „Hexenkommissars“ hineinwuchs. Damit sind in aller Regel Juristen gemeint, die sich als Aktivisten in Sachen Hexenverfolgung hervortaten.
Zu Faltermaier habe ich vor einigen Jahren zusammengefasst, was man über ihn wusste (Meier 2020). Heute weiß man mehr, auch dank der zunehmenden Digitalisierung.
Das Diözesanarchiv Würzburg verwahrt ein Archivale aus dem Jahr 1620, in dem Faltermaier die Mitglieder des Domkapitels zu seiner Hochzeit einlädt. Er heiratet Anna Maria Hickmann, die Witwe des domkapitelischen Kellers in Aura. Die Zeremonie wird, wie Faltermaier schön schreibt, in der Pfarrkirche des Domkapitels stattfinden, womit der Dom gemeint sein wird. Danach geht es mit anderen Gästen zum Festmahl in den Grünen Baum (also in den Grafeneckart), auch dazu lädt Faltermaier das Domkapitel geschlossen ein.
Das Stück findet sich als Nr. 2 im Bestand „Einzelakten des Domstifts und Domkapitels bis 1803“ des Diözesanarchivs. Dort liegt es allerdings falsch, denn es handelt sich offensichtlich um ein Konzept, das in die Kanzlei- oder Regierungsüberlieferung gehört, wenn es nicht sogar aus privaten Unterlagen Faltermaiers stammt. Ein Konzept ist nicht „gelaufen“, wie man sagt, es sollte sich also in der Überlieferung desjenigen befinden, der es erstellt hat. (Wer sich dafür interessiert, findet weitere Informationen in der „Amtlichen Aktenkunde der Neuzeit“ von Jürgen Kloosterhuis, hier der Abschnitt „Genetik“.)
Das damals neue Offizialatsarchiv wurde um 1830 (eher spärlich) mit Altüberlieferung des Hochstifts ausgestattet, die man für besonders kirchennah hielt. Damals könnte das Schreiben also aus dem damaligen Kreisarchiv Würzburg (das jetzt als „Staatsarchiv Kitzingen“ firmiert, ich werde hier aber vorerst bei „Staatsarchiv Würzburg“ bleiben) ins heutige Diözesanarchiv gekommen sein. Die Erschließung verzeichnet eine Altsignatur „Domkapitelsakten 7.h“.
Nach Ausweis des Vorworts finden sich in dem Bestand gar nicht wenige Archivalien, die auf ungewöhnlichen Wegen ins Diözesanarchiv kamen. Trotzdem ist das Konzept Faltermaiers in diesem Umfeld, das überwiegend aus Rechnungsschriftgut besteht, ein Solitär.
Wir haben nur das Konzept ohne weitere Vermerke, können aber trotzdem sicher sein, dass der Inhalt des Textes beim Domkapitel ankam. Dort beriet man nämlich am 14. November 1620 über die Einladung, wie das Protokoll festhält (fol. 208, Scan 215 im Digitalisat des Protokolls beim Staatsarchiv Würzburg). Das Problem der Domherren: Wenn man kommt, muss man auch etwas schenken. Das sei bei fürstlichen Räten aber nicht üblich, heißt es. Für Faltermaier will man aber eine Ausnahme machen, weil er „vor anderen verdient“ sei. Als Geschenk wird ein Trinkgeschirr vorgesehen, zu dem dann auch nachgetragen ist, dass es mit einem Wappen versehen worden sei und 36 Gulden gekostet habe.
Was weiß man sonst noch über den Hexenspezialisten Faltermaier?
Seine Dissertation beim Würzburger Professor Petrus Gilkens wurde mit der Jahreszahl 1604 bei Fleischmann in Würzburg gedruckt (Digitalisat eines Exemplars der UB Bamberg beim MDZ. Die Autorzuschreibung auf Gilkens dürfte falsch sein, vgl. die Widmungen von Kommilitonen Faltermaiers auf den letzten Seiten). Aus demselben Jahr findet sich eine Disputatio bei Juraprofessor Peter Eulogius von Demeradt im Katalog der UB Würzburg. In der Würzburger Universitätsmatrikel steht Faltermaier noch 1605 mit dem Herkunftsort Landshut (Merkle 1922, S. 74).
Nach Reuschling 1984 wurde er 1607 Hofrat in der Würzburger Kanzlei. Faltermaier agierte aber bereits 1606 als Kanzleimitglied, als er mit anderen Hofräten ein Schreiben an Graf Wolf von Hohenlohe unterzeichnete (Hohenlohe Zentralarchiv Neuenstein, We 10 Schubl. 34 Fasz. 18). 1611 hatte er mit einem Remlinger Hexenprozess zu tun. In dem Verfahren gegen Frau Röder forderte er weitere Befragungen unter der Folter und schickte den Scharfrichter aus Würzburg, um sie durchzuführen (StAWt-G Rep. 58 Nr. 43). 1612 war Faltermaier an den Verfahren gegen die Frauen Wolz und Spies beteiligt (siehe Blog), 1613 an einem Hexenfall im Ganerbiat Künzelsau in Hohenlohe (Würzburg war unter den Ganerben).
1616/17 war er mit Hexenprozessen in Remlingen und in der benachbarten Zent Rothenfels befasst. (Remlingen 1614: StAWt-G Rep. 58 Nr. 102, Rothenfels 1614: StAW, Historischer Saal 25/378, Remlingen 1616: StAWt-G Rep. 58 Nr. 41, 42 und Nr. 78, Rep. 102 Nr. 747 und 6571 und StAW, Historischer Saal 25/378, Remlingen 1617: StAWt-G Rep. 102 Nr. 6590.)
Faltermaier wurde on the job zum Fachmann in Hexenprozessen.
Gerne wüsste man, wie Faltermaier zu Veit Zierer und dessen Bemühungen im Jahr 1616 stand, die Verfahren in Gerolzhofen zu stoppen. Man kann davon ausgehen, dass es in der Kanzlei divergierende Positionen in der Hexenfrage gab.
Seine Expertise in Sachen Hexen bewies Faltermaier durch Hinrichtungen. Die von ihm 1626 in Rothenfels durchgeführten Prozesse bildeten den Auftakt zur Hinrichtungswelle 1626/29 und wurden auch in Kurmainz wahrgenommen (StAW, G 18889 und Historischer Saal 378). Im selben Jahr war er als Hexenkommissar in Freudenberg tätig (StAWt-G Rep. 102 Nr. 756). Wo Faltermaier tätig war, wurde hingerichtet.
Wie im letzten Beitrag erwähnt, war er dann auch Mitglied des für die Hexenprozesse zuständigen Würzburger Brückengerichts, zudem wurde er Mitglied in dem geistlichen Gericht, dass die Degradationen der als Hexer angeklagten Kleriker vornahm. In der Schwedenzeit blieb er in der Stadt und bildete gemeinsam mit dem geistlichen Rat Joachim von Ganzhorn eine Art Stadtregiment (siehe dazu Leo 2017).
Laut Elmar Weiß (1995) S. 341 war er verschwägert mit dem Bamberger Hexenspezialisten Dr. Ernst Vasold, den der Deutsche Orden zur Führung seiner Hexenprozesse nach Mergentheim holte (siehe dazu B 262 Bü 110 im Staatsarchiv Ludwigsburg).
1637 wurde Christoph Faltermaier Würzburger Amtmann in Prosselsheim. Begraben ließ er sich in der Würzburger Franzsikanerkirche (Eubel 1884, S. 53).
Nur der Text ist unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International nutzbar. Alle anderen Elemente (Abbildungen, importierte Anhänge) sind „Alle Rechte vorbehalten“, sofern nicht anders angegeben.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Robert Meier (16. April 2026). Hexenkommissar Faltermaier oder: Warum wir weiter Aktenkunde brauchen. Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. Abgerufen am 15. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/1632n