Margaretha Mohr, deren Verfahren im Jahr 1616 ich hier zuletzt verfolgt habe, wurde im Februar 1618 erneut verhaftet. Zu diesem Prozess gibt es nur ein einzelnes Blatt, das sich im Band Ratsbuch 409 im Stadtarchiv Würzburg befindet (mehr zu diesem merkwürdigen Band im nächsten Beitrag). Formal sieht es aus wie der Beginn eines Protokolls, das vorweg die beteiligten Personen nennt. Es sind die beim Gerolzhöfer Zentgericht Üblichen: Zentgraf Hausherr, Vogteiverwalter Schuler, drei Ratsherren und zwei Zentschöffen.
In diesem Fragment wird explizit Bezug genommen auf das Jahr 1616. Es heißt, Frau Mohr habe damals ein Geständnis abgelegt und sei nur wegen Interventionen von außen („allerhandt eingewantter intercession und fürbitt“) gegen Kaution aus der Haft entlassen worden.
Hausherr konnte 1618 vollenden, was er 1616 begonnen hatte. Am 12. März 1618 wurde Margaretha Mohr hingerichtet. (Staatsarchiv Würzburg, Historischer Saal 376)
Die Prozesse in Gerolzhofen liefen über das gesamte Jahr 1617. Häufig war mit Dr. Georg Dietmann ein Jurist aus der Würzburger Kanzlei anwesend, den wir bereits aus den Oberschwarzacher Verfahren kennen. Das blieb auch 1618 so. Hausherr konnte also nicht mehr so selbstherrlich handeln, wie das Gutachten von Veit Zierer es für 1616 festgestellt hatte. Von Kritik an Hausherr oder an den Verfahren in Gerolzhofen findet sich nach dem Oktober 1616 in den erhaltenen Akten nichts mehr.
Es muss diese Kritik aber gegeben haben. Denn nachdem Hausherr noch in April und Mai 1618 Hexenprozesse gegen Frauen aus Zeilitzheim und Michelau geführt hatte (Stadtarchiv Würzburg, Ratsbuch 409), wurde er im Juli 1618 selbst verhaftet. Die einzige mir dazu bekannte Quelle, zeitgenössische Aufzeichnungen des Gerichtsschreibers von Frankenwinheim, die Franz Anton Jäger in seine „Topographischen Nachrichten von der Stadt Gerolzhofen“ aufnahm (Druck 1994, die Textstelle findet sich vollständig im Blogbeitrag Gerolzhofen II), spricht von Klagen der Untertanen wegen Bereicherung und Behandlung von Gefangenen. Hausherr lag dann in Würzburg im Gefängnis, wo er sich im November 1618 das Leben nahm.
Bei Margaretha Mohr konnte Hausherr also, ich werde jetzt mal ganz unwissenschaftlich, für Kritik und Untersuchungen, die ihm das Verfahren 1616 eingebracht hatte, 1618 in übelster Weise Rache nehmen.
Ähnliches kann man bei Philipp Buschmann vermuten, einem Schultheißen der Fuchs von Bimbach in deren Ort Zeilitzheim, der uns in diesem Blog bereits als Kontrahent Hausherrs begegnet ist (Gerolzhofen VII).
Am 30. Januar 1617 starb Buschmanns Frau als Hexe in Gerolzhofen in einem Hexenbrand, der sieben weiteren Zeilitzheimern das Leben kostete. Philipp Buschmann hatte seine Frau nicht schützen können. Vermutlich starb er auch selbst in Folge eines Hexenprozesses: In Staatsarchiv Würzburg, Miscellanea 2884 findet sich ein Inventar seines Besitzes. Philipp Buschmann war sehr wohlhabend, das Inventar verzeichnet allein zwei Häuser und eine Ziegelhütte im Wert von 1200 fl. Valentin Hausherr war bei der Schätzung persönlich anwesend – man kann sich sein Triumphgefühl vorstellen.
In Stadtarchiv Würzburg, Ratsbuch 409 ist zudem die Aussage einer früheren Magd der Buschmanns nachzulesen. Elisabet Meuser sagte am 30. April 1618 aus, vor sechs Jahren mit Frau und Herrn Buschmann über die „drüetherei“ gesprochen zu haben, die Frau Buschmann als „gutes ding“ bezeichnet habe. Drei Tage später sei der Satan zu ihr gekommen. In der Aussage von Frau Meuser heißt es zudem, dass man sich im Haus der Buschmanns traf, um Hexenschmiere aus einer Kinderleiche zu machen.
Das Haus des Bimbacher Schultheißen wird in diesen Unterlagen zur Zentrale des Zeilitzheimer Hexenwesens.
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Robert Meier (28. Februar 2026). Februar 1618. Margaretha Mohrs zweite Haft und Hinrichtung. Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. Abgerufen am 13. März 2026 von https://doi.org/10.58079/15s5f