Die mir bekannten Quellen zum Hexereiverfahren gegen Margaretha Mohr bis zu ihrer Freilassung im Herbst 1616 sind nun alle im Blog vorgestellt worden (ein Nachtrag zum Jahr 1618 folgt noch). Ich habe dies auch deswegen gemacht, weil der Fall Mohr interessant ist für zwei in der Forschung thematisierte Aspekte der Würzburger Verfahren. Der erste ist die Frage nach dem Anteil, den die Zentrale in Würzburg und die Amtsträger vor Ort an der Entwicklung der Verfahren hatten. Der zweite Aspekt ist damit verwandt: Im Herbst 1616 gab es in Würzburg ein Treffen der Bischöfe von Eichstätt, Bamberg und Würzburg, und dazu ist die These entwickelt worden, die Bischöfe hätten dort eine Verschärfung der Hexenprozesse verabredet.
Zunächst zum ersten Aspekt.
Rita Voltmer thematisiert in ihrem großen Aufsatz „Hexenbrenner und Hexenbischöfe“ von 2020 die Rolle der „Männer der zweiten Reihe“ und schreibt einerseits, „der persönliche Einsatz dieser nachgeordneten Personen war entscheidend“ (Voltmer 2020, S. 226). Dann aber heißt es mit explizitem Bezug auf Valentin Hausherr: „Gleichwohl agierten diese Personen immer mit Auftrag, Zustimmung und Duldung ihrer fürstlichen Herren.“ Der Fall Mohr zeigt m. E. eindeutig, dass dieser Satz so nicht stimmt. Valentin Hausherrs eigenmächtiges Vorgehen wurde von der Würzburger Zentrale erst untersucht und dann gestoppt, Hausherr selbst nach Würzburg vorgeladen.
Auch der zweite Aspekt wird in diesem Aufsatz von Rita Voltmer intensiv besprochen. Sie stützt sich dabei auch auf den Beitrag „Kerkerseelsorge“ von Frank Sobiech aus dem Jahr 2018, der als erster die Jahresberichte der Würzburger Jesuiten ausgewertet hat und das Treffen der Bischöfe S. 345 behandelt.
Die Bischöfe trafen sich in Würzburg, um einen Missionar der Jesuiten nach China zu verabschieden. Zur Datierung des Treffens kann man ergänzen, dass der Würzburger Tuchscherer Jacob Röder in seinem Schreibkalender den 4. bis 7. September 1616 angibt (S. 59 in der Edition von Kerler aus dem Jahr 1899, Scan 62 im Digitalisat des MDZ).
Ein Treffen der Bischöfe, ein Zusammenkommen der Landesherren zu einem Zeitpunkt, als die Hexenprozesse in Gerolzhofen auf Hochtouren laufen und auch in Remlingen Prozesse geführt werden – das regt natürlich die historische Phantasie an. Frank Sobiech kann gestützt auf die Jahresberichte der Jesuiten darüber hinaus zeigen, dass in diesem Zeitraum in Würzburg ein Predigtzyklus der Jesuiten zur Hexenthematik stattfand, der „die Hysterie öffentlicher Verdächtigungen weiter angefacht haben“ wird (Sobiech 2018, S. 347).
Die Stadt vibrierte von Hexengerüchten. Und in dieses Vibrieren hinein wurde Valentin Hausherr, der Gerolzhöfer Zentgraf, im Juli oder August 1616 nach Würzburg vorgeladen und kam mit großer Entourage, um sich im Fall Mohr zu rechtfertigen!
In dem Jahresbericht rühmen die Würzburger Jesuiten sich, so interpretiert Sobiech, in der Hexenverfolgung schwankend gewordene Hofräte wieder auf Kurs gebracht zu haben (Sobiech 2018, S. 346; Voltmer 2020, S. 209/210). Es liegt nahe, dies auf den Fall Mohr und die Rolle des Juristen Vitus Zierer zu beziehen. Zierer war, wie gesehen, derart schwankend geworden, dass man in Würzburg die Gerolzhöfer Prozesse gestützt auf sein Gutachten in toto hätte stoppen können. Gut möglich (wenn auch, zugegeben, Spekulation …), dass andere Hofräte in der Kanzlei ähnlich dachten und sich dies hier in den Jahresberichten widerspiegelt.
Frank Sobiech war sich 2018 nicht sicher, ob die Jesuiten tatsächlich den weiten Weg von Würzburg nach Gerolzhofen zur Betreuung der Inhaftierten gemacht haben. Dies darf nach dem Quellenfund im Fall Mohr (Vitus Zierer und Margaretha Mohr III) mittlerweile als gesichert gelten. Welche Rolle sie dort gespielt haben, scheint mir allerdings nicht eindeutig: In der Schilderung von Frau Mohr sieht es eher so aus, als habe sie die Jesuiten in Gerolzhofen als Gegensatz zur Hausherr-Partei wahrgenommen. Frau Mohr wandte sich an einen Jesuiten, um ihr von Hausherr erpresstes Geständnis zu widerrufen.
Soweit finde ich die Ausführungen von Sobiech und Voltmer absolut nachvollziehbar. Zusammen mit den hier vorgestellten Aktenquellen aus den Verfahren selbst ergibt sich eine recht dichte Beschreibung dessen, was da in Sommer und Herbst 1616 in Würzburg geschah.
Nicht mitgehen würde ich aber bei weiteren Folgerungen von Rita Voltmer zu dem Würzburger Bischofstreffen Anfang September 1616: „Die Idee zu einer konzertierten Aktion könnte hier, nach dem schon länger wirkenden Einfluss seiner geistlichen Berater geboren worden sein.“ (Voltmer 2020, S. 247) Die Bischöfe, wird unterstellt, hätten damals eine gemeinsame Verschärfung der Hexenverfolgung verabredet. Voltmer nimmt dies als Baustein in einem Szenario „von oben“ angetriebener Hexenverfolgung (im Fall Würzburgs also von Echter selbst), das sie zwar als „reine Spekulation“ (Voltmer 2020, S. 247) kennzeichnet, aber eben doch für möglich hält.
Nun ist Frau Mohr, zugegeben, ein Einzelfall. Aber ich sehe keine Gründe, warum man eine Verschärfung oder Intensivierung der Würzburger Prozesse als Folge des Bischofstreffens im Herbst 1616 annehmen sollte. In Eichstätt scheint es ähnlich zu sein, Voltmer spricht hier selbst von einer „Verfolgungspause“ zwischen August 1616 und Januar 1617 (Voltmer 2020, S. 232). Die „konzertierte Aktion“ fand demnach weder in Würzburg noch in Eichstätt statt.
Aktenmaterial aus dem Herbst 1616, in dem eine Verschärfung der Prozesse angekündigt würde, ist mir aus Würzburg nicht bekannt. Das vorhandene Material zeigt auch keinen Anstieg der Verhaftungszahlen oder der Hinrichtungen. Dagegen stammt ein Schreiben Echters an die Zent Remlingen zur ordentlichen Behandlung der Gefangenen, das hier schon behandelt wurde (Theater des Schreckens? Hinrichtungstage in Remlingen), vom 9. September 1616, ist also zeitnah nach dem Bischofstreffen entstanden. Ob man in diesem Text einen Reflex auf das Treffen der Bischöfe sehen kann? Hier heißt es in Bezug auf Hinrichtungstage, dass diese „itziger zeit öffter alß zuvor beschehen“. Julius Echter war sich also bewusst, dass die aktuellen Hinrichtungszahlen hoch waren. Sollten sich ähnliche Schreiben in der Eichstätter oder der Bamberger Überlieferung finden, hätte man einen Beleg, dass die Bischöfe über die Hexenthematik geredet haben. Als Folge könnte dann ein Rescript zur Verbesserung der Haftbedingungen entstanden sein – aber damit wären wir wieder im Bereich der Spekulation.
Nur der Text ist unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International nutzbar. Alle anderen Elemente (Abbildungen, importierte Anhänge) sind „Alle Rechte vorbehalten“, sofern nicht anders angegeben.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Robert Meier (14. Februar 2026). Würzburg im Herbst 1616. Was folgt aus dem Fall Mohr? Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. Abgerufen am 13. März 2026 von https://doi.org/10.58079/15oym