Die hier zusammengetragenen Beschuldigungen gegen Hausherr sind nicht von Zierer geschrieben, beruhen aber inhaltlich auf seinen Berichten aus Gerolzhofen. Vieles ist daher schon bekannt wie der Vorwurf, dass die Verhöre erst morgens um neun anfangen, der Amtmann kaum teilnimmt und man sich vorher besäuft. Eine neue Information ist die häufige Anwesenheit des Zentschöffen aus Zeilitzheim, der oft besoffen ist und außerdem lutherischer Konfession (was nicht verwunderlich ist, da Zeilitzheim ein Ort der Fuchs von Bimbach war).
Neu ist auch die Aussage, ein Hans Göcker aus Alitzheim (ein Zentschöffe?) habe in Abwesenheit des Zentgrafen foltern lassen und damit hinterher im Wirtshaus angegeben. (In StadtAW, Ratsbuch 409, erscheint im Sommer 1616 mehrfach ein Stadthauptmann Hans Göcker bei den Verhören.) Hausherr selbst brüste sich damit, heißt es, an einem einzigen Tag drei Folterverhöre durchführen zu können. Seine Formulierung dafür („fertigmachen“) sei in Gerolzhofen zum geflügelten Wort geworden, heißt es unter Punkt 6.
Auch der Vorwurf, Zeugen würden Aussagen unterschreiben, bei denen sie gar nicht dabei gewesen waren (oder geschlafen haben), wird wiederholt.
In Punkt 7 heißt es, Hausherr habe die alte Frau Carl gegen ergangenen Befehl gefoltert und dies hinterher zu vertuschen gesucht. Punkt 14 zeigt, dass der Vorwurf der Bereicherung im Raum steht: Hausherr soll zusammenstellen, was er bereits „von den leuten empfangen“. Punkt 15 schildert die Folgen der Folter für Frau Mohr und kontrastiert diese mit der Behauptung, sie sei nicht schwer gefoltert worden. Die Punkte 16 und 17 dürften sich auf die Untersuchung Zierers in Gerolzhofen beziehen, als er im Rathaus Zeugen zum Verhalten Hausherrs verhörte. Auch hier, heißt es, waren wieder manche besoffen. Hausherr versuchte, Zeugen zu beeinflussen, und rannte schließlich wutentbrannt davon.
Punkt 20 handelt von Falschaussagen vermutlich beim Verlesen der Urgicht vor der Hinrichtung von Frau Kunigunde Geiger (Verhör am 22. März 1616 (StAW, Hist. Saal 374, fol. 349–350, hingerichtet vermutlich im 4. Brand am 24. April.)

Der letzte Vorwurf lautet, Hausherr habe am letzten Marienfest die Messe versäumt und stattdessen Folterverhöre durchgeführt. Im nächsten Schreiben in der Akte (90r), das wieder von der Hand Zierers stammt, wird das Marienfest zu „Mariae Heimsuchung“ präzisiert, also auf den 2. Juli. Die Aussage lautet wohl: Frömmigkeit ist nicht gerade die Stärke des Zentgrafen, und es klingt an, dass Foltern an hohen Festtagen als unpassend empfunden wird. Die Kritik an der Folterpraxis in Gerolzhofen ist insgesamt deutlich.
Zu welchem Zweck wurden diese Vorwürfe oder Fragepunkte („Interrogatoria“) formuliert, wozu diente dieses Schriftstück? In mehreren Punkten wird angedeutet, dass man es für eine Befragung von Hausherr und dem Zentschreiber in Würzburg brauchte. In Punkt 12 heißt es, Hausherr habe viele Leute mit nach Würzburg gebracht, in Punkt 13 wird der Zentschöffe als in Würzburg aussagender Zeuge bezeichnet und in 19 wird ein „allhier“, also vermutlich in Würzburg, eingegangener Bericht über das Verhalten des Scharfrichters erwähnt. Punkt 18 würde ich so deuten, dass Hausherr Echter aufgefordert hatte, keine Supplikationen wegen Frau Mohr anzunehmen, auch dies soll geprüft werden. Hier werden Informationen der Würzburger Zentrale verarbeitet.
Es sieht also so aus, als sei Valentin Hausherr nach Würzburg vorgeladen und dort befragt worden. In Frage dafür kommt nur die Kanzlei. Soll man von Anhörung sprechen oder war es ein Verhör? Der Zentgraf scheint mit einer beachtlichen Entourage in die Residenzstadt gekommen zu sein. Als Zeitraum dürfte der August 1616 plausibel sein, weil doch etwas Zeit nach Zierers Ortstermin in Gerolzhofen am 15. Juli vergangen sein muss.
Wenn das stimmt, hatte man in Würzburg Konsequenzen aus der Untersuchung Zierers gezogen. Und es geht hier offenkundig nicht nur um Frau Mohr, sondern das Verhalten des Zentgrafen stand generell in der Kritik.
Aufzeichnungen über die tatsächlich durchgeführte Anhörung gibt es nicht. Wir wissen nicht, was Hausherr antwortete. Wir wissen nicht einmal, ob die Anhörung tatsächlich stattfand. Aber man hatte sie vor.
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Robert Meier (6. Januar 2026). Hausherr in Würzburg? Vitus Zierer und Margaretha Mohr V. Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. Abgerufen am 19. April 2026 von https://doi.org/10.58079/15gox