Am 15. Juli hatte der Würzburger Jurist Veit Zierer im Auftrag Echters die Prozessführung in Gerolzhofen untersucht. Konzepte seiner Berichte finden sich in den letzten Beiträgen dieses Blogs. Würzburg muss die Vorwürfe Zierers dann zeitnah nach Gerolzhofen kommuniziert haben verbunden mit der Aufforderung, Stellung zu nehmen. Zwei Antworten finden sich in der Akte. Zentschreiber Jacob Heilmann antwortet routiniert und juristisch versiert: Die zentralen Vorwürfe Zierers treffen allesamt nicht zu, sagt er.
Der Bericht Heilmanns datiert vom 7. August 1616. Am selben Tag berichtete auch Stadtschreiber Johann Kötzner (Miscellanea 2884, fol. 74–48). Er weiß von 21 Bezichtigungen gegen Frau Mohr, Mitte Juli wurde sie peinlich verhört und hat gestanden. Auch für Kötzner war es also ein eher reguläres Verfahren gewesen.
Vermutlich hat es noch weitere Schreiben in dieser Sache gegeben, die Zierers Bewertung stützten. Denn am 16. August folgte der Würzburger Beschluss: Frau Mohr ist aus der Haft zu entlassen. Sie soll aber in Hausarrest bei einem Bürger bleiben, den Amtmann Burdian aussuchen soll. Weitere Verhöre oder Befragungen sollen einstweilen nicht stattfinden.
Die Bedingungen des Hausarrests waren eher milde: Essen bekam Frau Mohr von ihrer eigenen Familie, sie soll einen Schlaf- und einen Wohnraum haben und Umgang mit der Familie des Hauswirts und wohl auch eigenen Freunden haben dürfen.
Burdian antwortete umgehend: Er hat einen passenden Bürger gefunden. Margaretha Mohr wird bei Hans Königer einquartiert.
Der eigenartige Rechtszustand, in dem Frau Mohr nun lebt (frei ist sie nicht, über ihren Aufenthaltsort wird nach wie vor bestimmt, Untersuchungen werden aber keine ausgeführt), wird in die Formulierung gefasst, sie „werde bei einem Bürger aufgehalten“. Wie dass dann in Gerolzhofen konkret umgesetzt wurde, wüsste man gerne – weiß man aber nicht. Jedenfalls finden sich in den Akten auch keine Hinweise, Frau Mohr spaziere nun durch Gerolzhofen.
Hans Königer war wohl ebenfalls Ratsherr, auch seine Frau Barbara war in die Prozesse geraten und zu diesem Zeitpunkt bereits tot, hingerichtet im 6. Brand am 7. Juni 1616. An einer Stelle wird ihre Adresse mit „uff der steingruben“ angegeben. Das dürfte die heute „Steingrabenstraße“ sein, da wohnte Frau Mohr dann also. (Frau Königer wird in folgenden Akten des Staatsarchivs Würzburg erwähnt: Historischer Saal 375, Miscellanea 2884, Gericht Gerolzhofen 346. NB: Margaretha Königer, zu der Michael Pfrang 1987 in den Würzburger Diözesangeschichtsblättern publiziert hat, war aus Michelau und starb im 19. Brand.)
Die Akte Staatsarchiv Würzburg, Gericht Gerolzhofen 346 kommt in diesem Blog nicht zum ersten Mal vor. Aber ihre Besonderheit wurde noch nicht thematisiert: Auf dem Deckblatt findet sich nämlich neben dem Titel „Hexenprozesse im Amt Gerolzhofen“ ein Vermerk des Archivars Rösner, dass die Unterlagen zur ehemaligen Repositur des Kreis- und Stadtgerichts Würzburg gehörten, wo sie im Rahmen einer größeren Kassation zum Einstampfen vorgesehen waren. Rösner durfte die Akten durchsehen und entnahm „unter andern wichtigen Sachen“ auch diese Hexenprozesse, datiert Würzburg 1865. Ein echter Bewertungsvorgang also!
Die Akte enthält Material vor allem zu Gerolzhofen, aber auch zu Volkach und Freudenberg. Bei den Gerolzhöfer Unterlagen (vor allem Besagungs- und Hinrichtungslisten) dürfte es sich um bei der Zent entstandenes Material handeln. Gibt es damit also doch genuines Provenienz-Gerolzhofen-Material in den heutigen Akten? Da es sich um Listen handelt, fehlen wieder Vermerke, die eine eindeutige Antwort erlauben würden (zur Problematik von Listen als Geschichtsquellen siehe hier).
Könnten weitere Unterlagen der Zent direkt aus Gerolzhofen in die Unterlagen des Kreisgerichts eingegangen sein? Denkbar ist auch, dass das Material irgendwann im Rahmen der Prozesse in der Würzburger Kanzlei gelandet ist (etwa weil Würzburg die Amtleute aus Gerolzhofen aufforderte, die Besagungslisten einzuschicken). Gleiches könnte man von den Freudenberger und Volkacher Unterlagen annehmen, die dann irgendwann in Würzburg zu einer Akte zusammengeführt wurden.
Zu gerne wüsste man, von wo diese Unterlagen im 19. Jahrhundert in die Repositur des Bayerischen Kreisgerichts in Würzburg kamen.
Für Archivare sind das hochspannende Fragen! Und für die Einschätzung der Würzburger Prozesse sind diese Überlegungen wichtig, weil sie Hinweise auf die Vollständigkeit der Unterlagen geben.
Zum Prozess von Margaretha Mohr halten wir fest: Würzburg reagierte auf die von Veit Zierer festgestellten Verfahrensmissbräuche. Man forderte die Beteiligten vor Ort zu Stellungnahmen auf, deren Rechtfertigungen aber offenbar nicht zu überzeugen vermochten. Vier Wochen, nachdem Veit Zierer sich in Gerolzhofen ein Bild gemacht hatte, wurde Frau Mohr aus der Haft in einen wohl eher milden Hausarrest überführt. Der Prozess gegen sie wurde unterbrochen.
Die Beschwerde des Ratsherrn Georg Mohr über das Hexereiverfahren gegen seine Frau hatte Erfolg.
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Robert Meier (18. Dezember 2025). Die Folgen der Untersuchung: Vitus Zierer und Margaretha Mohr IV. Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. Abgerufen am 20. April 2026 von https://doi.org/10.58079/15dvw