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Protest in Gerolzhofen: Vitus Zierer und Margaretha Mohr II

In einem Band im Stadtarchiv Würzburg finden sich weitere Informationen zum Verfahren gegen Frau Mohr. Anderthalb Jahre nach den hier geschilderten Vorgängen, im Februar 1618, war sie erneut wegen Hexerei in Haft. Bei dieser Gelegenheit heißt es, am 16. Juni 1616 habe sie ein Geständnis abgelegt und am 29. Juni habe sie hingerichtet werden sollen, aber am Tag davor widerrufen (Stadtarchiv Würzburg, Ratsbuch 409, mehr dazu später). Im Februar 1618 lagen hier offenbar noch Dokumente zum Jahr 1616 vor.

Im selben Band finden sich auch zwei Schreiben aus Gerolzhofen zu Hexereiverfahren genau aus diesem Zeitraum im Jahr 1616. Am 15. Juli war der Jurist Vitus Zierer in Gerolzhofen, um dort die Rechtmäßigkeit der Verfahren in Gerolzhofen zu überprüfen. Unmittelbar danach müssen Amtmann Burdian und Zentgraf Hausherr zwei Schreiben nach Würzburg geschickt haben, die dort am 18. und 19. Juli präsentiert wurden. In dem einen Schreiben ging es um den flüchtigen Caspar Winkelmann aus Frankenwinheim, im anderen um die inhaftierte Frau von Egidius Straubner, die angegeben hatte, schwanger zu sein, und deswegen von zwei Ammen untersucht worden war.

In keinem der Schreiben findet sich ein Hinweis auf die Mission von Vitus Zierer.

Zierer entwarf noch einen weiteren, erheblich längeren Bericht an Julius Echter, der sich in Staatsarchiv Würzburg, Miscellanea 2884 fol. 206–213 befindet. Auch hier handelt es sich um ein Konzept, wie beim im letzten Beitrag behandelten Bericht.

Es setzt damit ein, warum Zierer nach Gerolzhofen gekommen ist: Er hat von Julius Echter den Auftrag bekommen zu untersuchen, wie die Hexenprozesse in Gerolzhofen bis dahin geführt worden waren. Eine Einschränkung auf das Verfahren Mohr wird zunächst ausdrücklich nicht gemacht. Untersucht werden sollte das Verhalten von Amtmann, Zentgraf, Stadtschreiber, Zentschreiber und der Zentschöffen. Sodann sollte er insbesondere herausfinden, was es mit Verhaftung, Verhör und Widerruf der in Haft liegenden Margaretha Mohr auf sich habe. Hier nun sein Bericht.

Ich teile den Bericht hier auf zwei Beiträge auf. Es folgt zunächst der allgemeine Teil, fol. 206–208

Am 14.7. ist Zierer abends in Gerolzhofen angekommen und hat sich mit dem Stadtschreiber getroffen. Diesem hat er verschiedene Schreiben aus Würzburg zur Verteilung übergeben und ihn aufgefordert, Zeugen für die Untersuchung am folgenden Tag vorzuladen.

Zum Verfahren allgemein schreibt Zierer, dass Hausherr die Verhöre immer mit ein oder zwei Stadträten und den zwei Zentschöffen aus Zeilitzheim und Schallfeld durchführe. Anfangs sei auch der Stadtschreiber dabei gewesen, den Hausherr dann aber ausgeschlossen habe. Als die Prozesswelle begann, sind die finalen Geständnisse (Urgichten) Verhöre von Stadtschreiber, Zentschreiber und Zentgraf protokolliert und ins Reine geschrieben worden, dann wurden sie nach Würzburg zum Hofrat geschickt, der die Urteile verfasst. Der Stadtschreiber hat sich aber mit Hausherr wegen dessen Fehlverhaltens („eingefürter mißgebreuch“) zerstritten. Nun nimmt der Zentschreiber die Protokolle mit nach Haus und lässt sie von einem Knaben ins Reine schreiben, wobei er auch Änderungen an den Texten vornimmt. Die Zentschöffen müssen unterschreiben, ohne den Text gelesen zu haben. Die Zentschöffen sagen aus, dass sie für den Text der nach Würzburg geschickten Urgichten deshalb keine Verantwortung übernehmen können. Mit anderen als Zierers Worten: Aufgrund dieser Texte hätten niemals Urteile formuliert werden dürfen. Die Aussagen der Schöffen liegen, schreibt Zierer hier in seinem Konzept, seinem Schreiben bei – heute sind sie nicht mehr vorhanden.

Dann beschreibt Zierer, wie Hausherr die Verfahren führt. Er nimmt die von der Würzburger Hofkanzlei gestellten Fragen zwar in die Hand, stellt sich dann aber unmittelbar vor der gefangenen Person auf und beschuldigt sie, eine Hexe zu sein. Dann bringt er direkt den Scharfrichter ins Spiel: „hie sichts du den meister, wilt du beken ist guett wo nicht mustu gepeinigt werden.“

Ein gütliches Verhör ohne Folter findet gar nicht statt.

Als erstes fragt er nach dem Lehrmeister oder Verführer. Wer keinen Namen nennt, wird sofort mit Beinschrauben gefoltert, wer standhaft bleibt, wird aufgezogen. Wer dann zur Aussage bereit ist, wird herunter gelassen, aber wieder aufgezogen, wenn das Geständnis bei einer Frage verweigert wird. Die Fragen kommen aus Würzburg. Ob auch die Antworten schon vorformuliert sind, ist in dem Zierer-Text nicht ganz eindeutig ausgedrückt, jedenfalls werden sie vorgesagt: „geredt wie ers inen vorliest.“ Alles geschieht in hohem Tempo, für das eigentliche „deliberiren“ ist gar keine Zeit. Man droht den Gefangenen, dass man sie bis in den Nachmittag aufgezogen hängen lässt, während man selbst zum Essen geht.

Vor den Verhören wird Branntwein getrunken, während der Verfahren Bier und Wein. Die Schöffen legen sich auf die Bank vor dem Brauhaus, in dem die Verhöre stattfinden, um ihren Rausch auszuschlafen oder um zu schwätzen, und lassen die Gefangenen allein mit Zentgraf und Scharfrichter. (Das verstieß gegen Echters Zentkosten-Ordnung von 1595, in der es heißt, dass in der Regel fünf Personen anwesend sein sollten. Ediert 1907 bei Hermann Knapp, Zenten 1,2, S. 1395.)

Plan Gerolzhofens von Friedrich Sixt in seiner “Chronik der Stadt Gerolzhofen in Unterfranken”, gedruckt 1892 im 35. Band des Archivs des Historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg, hier S. 39. Der Band online beim MDZ. Das Brauhaus rechts unten.

Wenn die Verhörprotokolle fertig sind, lässt Hausherr sie von seinem Jungen abschreiben und den Schöffen wie schon geschildert zur Unterschrift vorlegen. Auch Amtmann Burdian wird als anwesend vermerkt, obwohl er nach eigener Aussage so gut wie nie an den Verhören teilgenommen habe.
Hausherr liest den Gefangenen Listen mit Namen Bezichtigter vor. Dies war, schreibt Zierer, früher üblich, wurde dann aber ausdrücklich verboten. Hausherr fragt auch direkt nach den Frauen einzelner Ratsherren und sogar nach der Frau von Amtmann Burdian.

Beim öffentlichen Verlesen der Urgichten vor der Hinrichtung sind Dinge vorgelesen worden, die niemals gestanden worden waren, zum Beispiel bei Anna Geiger, der Tochter von Margaretha Mohr. Die gestandenen Untaten sind nicht individuell, sondern Hausherr lässt immer dasselbe notieren. Auch Zentschreiber und Zentschöffen geben an, häufig mit dem Vorgehen Hausherrs nicht einverstanden gewesen zu sein, aber niemand habe etwas dazu sagen dürfen.

Damit endet der allgemeine Teil von Zierers Untersuchung. Veit Zierer stellte schwere Verfahrensfehler fest. Am schwersten wog wohl der Vorwurf, Hausherr setze sofort die Folter ein, sodass ein gütliches Verfahren gar nicht stattfinde. Auch die Informationsübermittlung nach Würzburg stimmte nicht: Dort kamen die eigentlichen Aussagen der Inhaftierten gar nicht an – auch dies ein Verstoß gegen Regelungen der Zentkosten-Ordnung. Das kann man gewiss auch als eine Brücke für Würzburg deuten, die Verfahren im Ganzen zu beenden, ohne dass die vorhergegangenen Todesurteile zum Problem geworden wären: Man hatte ja nicht Bescheid gewusst.

Julius Echter und die Hofräte seiner Kanzlei gingen nicht über diese Brücke.

Im zweiten Teil geht es um das Verfahren gegen Frau Mohr.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Robert Meier (18. November 2025). Protest in Gerolzhofen: Vitus Zierer und Margaretha Mohr II. Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. Abgerufen am 20. April 2026 von https://doi.org/10.58079/15654


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