Wir kehren zurück in die Würzburger Amtsstadt Gerolzhofen, wo Zentgraf Valentin Hausherr eine besondere Rolle spielte (siehe den Beitrag vom 10. Dezember 24. Gerolzhofen hat es sogar in den Hexen-Beitrag „Wie ein teuflisches Virus“ im aktuellen Spiegel geschafft.) Am 1. Februar 1616 waren dort Kunigunde Weingartsmann, Barbara Christ und Margaretha Wagner, alle aus Schallfeld, als Hexen hingerichtet worden. Bis Ende Juni folgten sechs weitere „Brände“ mit zusammen vermutlich 56 Opfern. Aus dem Juli 1616 gibt es dann überraschende Überlieferung: Verschiedene Schreiben von Veit Zierer, einem Juristen der Würzburger Kanzlei, berichten über „mißgebreuch“ Hausherrs bei der Prozessführung.
Was war passiert? Ausgangspunkt dürften Beschwerden des Gerolzhöfer Ratsherrn Georg Mohr gewesen zu sein, dessen Frau Margaretha als Hexe inhaftiert worden war.
Erhalten hat sich ein Schreiben Mohrs an Fürstbischof Echter, das am 14. Juli 1616 in Würzburg „registriert“ wurde (das ist das „r“ auf der Außenadresse: an diesem Datum kam das Schreiben zu anderen Unterlagen). Leider ist das Schreiben selbst nicht datiert. Mohr wandte sich hier nicht zum ersten Mal an den Landesherrn, wie der Begriff „nochmal“ im Text belegt. Am 15. Juli zeigten die Beschwerden Wirkung: Echter schickte Veit Zierer nach Gerolzhofen, um das Verhalten Hausherrs im Fall Mohr untersuchen zu lassen.
Vermutlich kann man die Festnahme von Frau Mohr und die erste Beschwerde ihres Mannes in den Mai oder den Juni des Jahres 1616 setzen.
Hier der Text von Mohrs Brief aus dem Juli:
Georg Mohr hat gehört, schreibt er, dass Zentgraf Hausherr zur Würzburger Kanzlei vorgeladen sei, und schickt dem Fürstbischof einen Katalog von Fragen („interrogatoria“), die man ihm dort vorlegen soll. Inhaltlich ist das bemerkenswert – der Gerolzhöfer Bürger formuliert für Fürstbischof und Regierung Fragen zum Verhör eines Würzburger Beamten!
Was waren nun die Vorwürfe, die Hausherr im Fall Mohr gemacht wurden? Dazu heißt es in einem Schreiben Zierers an Julius Echter: Bei seiner Untersuchung am 15. Juli in Gerolzhofen habe sich herausgestellt, dass es für die Verhaftung von Frau Mohr keine hinreichenden Indizien gab. Besagungen durch verschiedene Frauen seien nicht verifiziert worden, und es habe nur eine einzige Gegenüberstellung gegeben, bei der die Besagung zudem zurückgezogen wurde. Im Verhör von Frau Mohr selbst gab es keine gütliche Befragung, sondern Hausherr begann sofort in schwerer Form zu foltern. Außerdem hatte der Zentgraf, so Zierer, Aussagen von Frau Mohr unterschlagen, also nicht an die Kanzlei geschickt. Aussagen, die er an die Kanzlei geschickt hatte, hatte sie dagegen nie getätigt.
Zierer monierte schwere bis schwerste Verfahrensmängel.
Das Konzept im Ganzen:
Dieses Schreiben ist übrigens, wie andere Schreiben Zierers auch, in der Akte nur als Konzept überliefert. Die Konzepte Zierers müssen also irgendwann in die eigentliche Kanzleiüberlieferung eingegangen sein.
Trotzdem kann man davon ausgehen, dass diese Schreiben den Fürstbischof erreicht haben. Der Gerolzhöfer Zentschreiber Heilmann verteidigte sich nämlich im August 1616 mit einem Schreiben, das exakt auf die hier von Zierer erhobenen Vorwürfe Bezug nahm. Man hatte in Würzburg die Vorwürfe also nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern sie auch nach Gerolzhofen weitergeleitet mit der Aufforderung, dazu Stellung zu nehmen.
Wie reagierten die Beamten aus Gerolzhofen?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Robert Meier (5. November 2025). Protest in Gerolzhofen: Veit Zierer und Margaretha Mohr. Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. Abgerufen am 19. April 2026 von https://doi.org/10.58079/153gi