Die folgenden Beiträge handeln von den Klerikern, die in den Würzburger Hexenprozessen 1627/29 hingerichtet wurden. Es geht um 45 Opfer, eine hohe Zahl. Ich wüsste nicht, dass sie anderswo erreicht worden wäre, kenne aber auch wenig Literatur zum Thema Kleriker in Hexenprozessen. Den Stand der Dinge markiert immer noch die 1992 gedruckte Dissertation „Kleriker im Hexenprozeß. Geistliche als Opfer der Hexenprozesse des 16. und 17. Jahrhunderts in Deutschland“ von Harald Schwillus. Schwillus zieht auch Verfahren gegen Kleriker aus anderen Territorien zum Vergleich heran, sein eigentlicher Schwerpunkt ist aber Würzburg. Darauf stütze ich mich im Folgenden.
Der erste Kleriker, der in die Würzburger Hexenprozesse geriet, war im September 1627 Domvikar Johann Schwerdt. Sein Bruder Niklas war Stiftsherr in Haug, die Familie also in Würzburger Klerikerkreisen (fast) ganz oben fest etabliert. Niklas Schwerdt wurde im Frühjahr 1629 ebenfalls hingerichtet.
Informationen zum Fall Johann Schwerdt finden sich vor allem im Protokoll des Würzburger Domkapitels, dessen Onlinestellung durch das Staatsarchiv Würzburg ich an dieser Stelle im vergangenen Winter bejubelt habe.
Die Kapitelsitzung am 4. September 1627 musste sich gleich zu Beginn mit einem Hexereivorwurf befassen. Es ging um den Büttner Simon Messerschmied aus Ochsenfurt: Er säuft, flucht, lästert Gott, wirft Frau und Kind aus dem Haus und beleidigt alle und jeden als Hexen und Druten. Am 20. August hat er nun mitten in einem Gewitter mit Hagel und Blitzen seine Fenster aufgerissen, mit dem Büttnermesser hantiert und geschrien: Die schönen Herren des Rats sind alle Druten und Hexen, „feür hero angezündet unnd die schelmen all miteinander darein geworffen und verbrant. Er wollte es baldt erleben, daß es angehe und die schultheisin, die dicke Metsch, werde man zum ersten verbrennen.“ (203r/ Bild 222) Die Ochsenfurter baten das Domkapitel, den Messerschmied für einige Jahre aus der Stadt Ochsenfurt zu verbannen.
Wir befinden uns mitten in der schweren Prozesswelle 1626/29, die in der Stadt Würzburg mit ersten Hinrichtungen am 15. Mai 1627 begonnen hatte. Ende Oktober hatte die Stadt bereits mehr als 60 Hinrichtungen gesehen. Der September war wohl besonders traumatisch: In der Heiratsmatrikel der Dompfarrei ist für diesen Monat festgehalten, dass wegen der Hexenfurcht keine Hochzeiten stattfanden:

Zurück zum Fall Schwerdt im Protokoll des Domkapitels:
Die Stellen aus dem Protokoll des Domkapitels, die sich auf Johann Schwerdt beziehen, sind bereits von A. Bechtold (Aus der Hexenzeit, in: Ders., Aus dem alten Würzburg, Würzburg 1940, 169-188, hier S. 176) transkribiert und kommentiert worden.
Laut Protokoll aus dem September 1627 war Johann Schwerdt von der bereits inhaftierten Anna Maria Schultheiß denunziert worden, einer Tochter des früheren Eichstätter Kanzlers Andreas Schultheiß. Ihre Mutter (die alte Cantzlerin, wie es im „Verzeichnis der Hexen-Leut, so zu Würzburg mit dem Schwert gerichtet und hernacher verbrannt Worden“) war bereits als Hexe hingerichtet worden.
Der Eintrag im Kapitelsprotokoll bezieht sich nicht nur auf eine Sitzung, sondern erzählt die Geschichte der Inhaftierung von Johann Schwerdt. An deren Beginn stand die Forderung der Geistlichen Räte an das Domkapitel, den Vikar festnehmen zu lassen. Im Protokoll sind die verschiedenen Schritte beschrieben, die dann vor der Festnahme und Übergabe an Generalvikar und Weihbischof erfolgten. Man fand die Verdachtsmomente hinreichend und setzte Schwerdt in einer Art Karzer des Domkapitels (die prisaun) fest, wo man einen weiteren Domvikar einquartierte, wohl um Schwerdt auszuhorchen. Der wusste dann auch zu berichten, Schwerdt lebe wieder mit seiner jungen Magd zusammen. Zuvor war bereits von seinem unpriesterlichen Leben die Rede gewesen. Die Kleriker halten sich nicht ans Zölibat: Dieses Motiv findet sich mehrfach bei den Prozessen gegen die Geistlichen.
Der Ablauf der Klerikerprozesse war im Herbst 1627 noch nicht geregelt. Im Protokoll setzt der Schreiber offenbar an, Hexengericht zu schreiben, korrigiert dann aber in Stattgericht. Im Saal der Kanzlei am heutigen Kürschnerhof, den das Stadt- und Brückengericht für Sitzungen nutzte, fand dann auch die Konfrontation mit Anna Maria Schultheiß statt, die Schwerdt als Hexenlehrer denunziert hatte.
Eigentliche Prozessunterlagen gibt es zu Schwerdt nicht. Am 30. Oktober steht er erneut im Protokoll des Domkapitels: Er hatte sich beschwert, dass sich jedermann an seinem Weinberg in Randersacker bediene. Das Domkapitel ordnete daraufhin die Lese an. Vermutlich war Schwerdt zu diesem Zeitpunkt bereits hingerichtet worden.
Am 27. November war die Verlassenschaft ein weiteres Mal Gegenstand im Domkapitel.
Auch im Frühjahr 1628 beschäftigte sich das Domkapitel noch mehrfach mit dem Nachlass und den Schulden von Johann Schwerdt.
Nach der Hinrichtung Johann Schwerdts gab es fast ein Jahr lang keine Verfahren gegen Kleriker, obwohl die Hexenprozesse in der Stadt mit voller Wucht weiterliefen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Robert Meier (7. Juni 2025). Domvikar Johann Schwerdt: Der Beginn der Würzburger Klerikerprozesse. Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. Abgerufen am 19. April 2026 von https://doi.org/10.58079/142om