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Gerolzhofen VII: Valentin Hausherr, die Fuchs und das Reichskammergericht

Die letzten Beiträge handelten von „Zentgebrechen“ zwischen Würzburg und dem Kloster Ebrach, also von Streitigkeiten wegen des Würzburger Zentgerichts. Diese Streitigkeiten waren ganz typisch für die Zeit. Nicht selten endeten sie vor dem Reichskammergericht, dem obersten Gericht des Alten Reichs. Im achten Band der Reichskammergerichtsprozesse im Hauptstaatsarchiv München finden sich 24 Verfahren, in denen Ebrach gegen Würzburg klagte, 14 davon aus der Zeit des Fürstbischofs Julius Echter (1573–1617). Häufig ging es um die Zuständigkeit der Würzburger Zentgerichte. Ebrach klagte wegen der Zenten Oberschwarzach, Carlsberg, Gerolzhofen, Prosselsheim, Iphofen, Heidenfeld und Haßfurt.

Diese Verfahren führte natürlich die Würzburger Kanzlei, aber die Zentgrafen bzw. die Zentgerichte galten als Mitbeklagte. In den Unterlagen erscheinen Zentgraf Valentin Hausherr und Landesherr Julius Echter als eine Partei vor dem obersten Reichsgericht – ich vermute, Hausherr wird vor gefühlter Wichtigkeit nahezu geplatzt sein. Man wird wohl annehmen können, dass die Kanzlei ihn über den Stand der Verfahren informierte.
Ein Prozess an der Zent, der schließlich vors Reichskammergericht führte, drehte sich seit 1614 um die Bestellung eines Schöffen aus Zeilitzheim für das Gerolzhöfer Zentgericht. Zeilitzheim war ein Ort des Adelsgeschlechts der Fuchs, die sich „von Bimbach“ nannten, also nach dem Schallfelder Nachbarort. Zu den Fuchs von Bimbach siehe den bavarikon-Artikel von Alexander Tittmann und die Monographie zu Johann Philipp Fuchs von Bimbach vom selben Autor (2024).

Der Streit begann 1614. Damals hatten die Fuchs von Bimbach als Dorfherren (Adam Valtin Fuchs von Bimbach, Johann Wilhelm Fuchs von Bimbach und Ursula Fuchs von Bimbach) durch ihre Schultheißen den Zentschöffen Eucharius Plohe (auch: Plön oder Ploe) nach Streitigkeiten abgesetzt (unter anderem heißt es, er habe nicht mehr im Torhaus von Zeilitzheim wohnen wollen). An seiner Stelle sollte Kilian Hans Schöffe sein. Er wurde in Bimbach vereidigt und im Februar 1615 durch Schultheiß Philipp Buschmann und Hans Glaser bei der Zent in Gerolzhofen präsentiert. Hausherr und Julius Echter akzeptierten dies nicht: In Zeilitzheim sei Echter alleiniger Zentherr und deshalb könne nur er Schöffen ernennen und absetzen. Würzburg berief sich dabei auf eine Urkunde Kaiser Karls V. aus dem Jahr 1540, die als Vidimus im Gerolzhöfer Zentprotokoll eingetragen ist (StAW, Standbuch 889 fol. 53v–57r).

Valentin Hausherr nennt sich selbst auf dem Vorsatzblatt eines Protokollbandes der Zent Gerolzhofen (StAW, Standbuch 889).

Im Auftrag Echters begab sich Hausherr mit einem Exemplar dieser Urkunde und einem Notar auf eine bizarre Reise. Erste Station war im März 1615 das Wirtshaus in Zeilitzheim. Dort lasen die Würzburger den drei Schultheißen die Urkunde vor. Sie wiederholten das im Zeilitzheimer Rathaus. Schultheiß Jörg Schlier erwiderte, die Herrschaft (also die Füchse von Bimbach) habe den neuen Schöffen gewollt. (Der alte, Eucharius Plohe, war auch dabei. Er erklärte, seinen Job durchaus weiter ausüben zu können.) Am 3. April reisten der Notar und Hausherr dann zu Johann Wilhelm Fuchs von Bimbach nach Gleisenau. Man traf den Fuchs in seinem Schloss und trug die Würzburger Ansprüche wegen der Zentgerichte vor. Johann Wilhelm Fuchs zeigte sich einsichtig: Er sei erst vor kurzem aus fremden Landen gekommen und wisse von all dem wenig, außerdem wolle er nichts gegen Julius Echter „als seinen gnedigen landsfursten“ (64v) unternehmen.
Hausherr und der Notar reisten weiter nach Albersdorf bei Ebern, wo Ursula und Adam Valtin Fuchs von Bimbach sich aufhalten sollten. Dort wurden die Würzburger aber, gewiss zu ihrem Verdruss, nicht vorgelassen. Sie legten die Urkunde schließlich neben der Torstube vor dem Schloss ab und hielten diese Übergabe in einem notariellen Schreiben fest.

Es müssen tolle Szenen gewesen sein. Valentin Hausherr im Auftrag seines Landesherrn auf diplomatischer Mission an Adelshöfen mit einer kaiserlichen Urkunde im Gepäck! Mehr Bedeutung ging wohl kaum für einen Amtmann.

Die Fuchs von Bimbach und ihre Schultheißen aus Zeilitzheim blieben indes unbeeindruckt. Sie behaupteten weiterhin, das Recht zur Besetzung der Schöffenstelle liege bei ihnen. Das Gerolzhöfer Zentgericht widersprach und verhängte eine hohe Geldstrafe gegen die Schultheißen, weil sie nicht vor Gericht erschienen waren. Der Schriftsatz, mit dem die Schultheißen sich dagegen verteidigten (juristisch gesehen eine „Exceptionsschrift“) ist in vollem Wortlaut im Protokoll eingetragen (StAW, Standbuch 889 fol. 85v–89r). Und weil die Fuchs die eigentlich zuständige Appellationsinstanz, das Würzburger Sal- und Brückengericht, für parteiisch hielten, wandten sie sich mit der Appellation im Sommer 1615 ans Reichskammergericht.

Hausherr trug alles in sein Zentprotokoll ein.

In der Überlieferung des Reichskammergerichts im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München findet sich dieser Prozess in Band 9 als Nr. 3654 bei den Prozessen der Fuchs von Bimbach. Das Verfahren lief bis 1624.

Die Fuchs von Bimbach sind beim Reichskammergericht übrigens mit mehr als 100 Prozessen als Kläger vertreten. Darunter auch, wenig überraschend, Klagen wegen der Zuständigkeit der Würzburger Zentgerichte. Die Fuchs tendierten wie das Kloster Ebrach dahin, ihre Untertanen als zentfrei zu betrachten: Die Würzburger Zentgerichte sollten bei ihnen nichts zu sagen haben.

Einige Beispiele (übernommen aus der 2002 publizierten Erschließung der Überlieferung im Hauptstaatsarchiv München): 1602 ließ ein Würzburger Amtmann mit zahlreichen bewaffneten Untertanen den von den Fuchs neu errichteten Galgen in Burgpreppach niederreißen (Nr. 3643). 1605 marodierten Würzburger Bewaffnete im Schloss Burgpreppach, Fuchs verklagte Echter daraufhin vor dem Reichskammergericht wegen Landfriedensbruchs (Nr. 3644). 1617 klagte Ursula Fuchs gegen Würzburg wegen behaupteter Zentexemtion des Ortes Bimbach (Nr. 3657).

Im Dezember 1616 beschwerten sich die Fuchs direkt bei Julius Echter über seinen Zentgrafen Hausherr: Er hatte in Zeilitzheim mit Musketieren neun bezichtigte Hexen abgeholt, dabei Geld aus den Truhen gestohlen und Bettwerk mitgenommen. Außerdem hatte er vor Ort mit den Musketieren etliche Eimer Wein geleert und weitere Fässer schlicht gestohlen (StAW, Historischer Saal 375 fol. 15).

Aber damit greife ich hier schon vor. Zur Erinnerung: Wir befinden uns eigentlich im Jahr 1615 und untersuchen die Frage, warum die Gerolzhöfer Hexenprozesse ihren Ausgang in Schallfeld nahmen. Dahinter steht natürlich auch die Frage, warum es in Gerolzhofen so exorbitant viele Verfahren und Opfer gab. Dazu als Fazit dieses Beitrags: Vor dem Steigerwald war das Hochstift Würzburg in Amt und Zent Gerolzhofen in zahlreiche juristische und gewaltsame Auseinandersetzungen wegen der Rechte der Würzburger Zent verwickelt. Diese Situation kann man als Rahmen und Voraussetzung der Hexenprozesse verstehen. Allerdings galt dies, wie gesehen, für andere Würzburger Zenten der Region ganz genauso. Damit wären wir bei der Suche nach dem besonderen Merkmal wieder bei der Person des Zentgrafen. Der Gerolzhöfer Zentgraf Valentin Hausherr agierte in diesen Vorgängen als exponierter Protagonist. Er machte mehr als andere Zentgrafen. Und in diese Situation fiel das Hostienausspeien von Frau Weingartsmann aus Schallfeld.

Die Hexenprozesse selbst sind nicht im Protokoll der Zent eingetragen. Zwischen dem Oktober 1615 und dem Jahr 1619 (da war Hausherr bereits tot) klafft eine Lücke. Der letzte Eintrag über eine Zentgerichtssitzung vor Beginn der Prozesse:

Das Beispiel zeigt auch schön, wie die Verfahren an der Zent abliefen. Die Parteien hatten „Wortredner“, meist Schöffen, die eigens aufgerufen wurden und vor der Zent reden durften. In Gerolzhofen lassen sich in diesem Zusammenhang sogar Anwälte nachweisen, ein Phänomen, das an der Zent Remlingen nicht begegnet.

Dass man an der Zent Gerolzhofen mit Todesurteilen vertraut war, zeigt ein Eintrag vom November 1614. Ursula „Zeygeümterin“ wurde wegen Diebstahls hingerichtet.

Den 5. Novembris ist die Ursula Zeygeümterin ihres begangenen diebstahls halben mitt dem schwertt gericht worden. (StAW, Standbuch 889, fol. 35v)

Im direkt folgenden Eintrag wird eine Margaretha wegen Schwängerung gegen Urfehde aus dem Hochstift Würzburg ausgewiesen. Der Eintrag macht auch klar, dass bei der Zent Gerolzhofen reguläre Akten geführt wurden. Von ihnen ist, soweit bekannt, nichts mehr vorhanden.

Den 26. Novembris ist die Margaretha wegen ihrer schwengerung uff ein geschworenne urffett des stieffts ewig verwiesen worden. Seind solhe acta neben den aussagen bey der zenth zu finden. (StAW, Standbuch 889, fol. 35v)

Von Hexereiprozessen, die die Fuchs von Bimbach geführt hätten, ist mir nichts bekannt. Anders liegt der Fall bei den Fuchs von Dornheim in ihrer Herrschaft Wiesentheid, kaum 15 km von Gerolzhofen entfernt. Hier erhob die Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach Anspruch auf die Zent (Wiesentheid sollte zur Ansbacher Zent Kitzingen gehören), während die Fuchs von Dornheim Zentfreiheit behaupteten und die Kriminalgerichtsbarkeit selbst ausübten. In der Prozesswelle 1616/18 kam es in Wiesentheid zu 90 Bezichtigungen und mindestens fünf Hinrichtungen.

Dokumentiert sind sie in späteren Abschriften von Prozessunterlagen, die heute unter der Signatur Ratsbuch 409 im Stadtarchiv Würzburg liegen. Zu den Wiesentheider Verfahren gab es einen umfangreichen Artikel auf wikipedia, aber der Link läuft heute ins Leere.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Robert Meier (29. März 2025). Gerolzhofen VII: Valentin Hausherr, die Fuchs und das Reichskammergericht. Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. Abgerufen am 11. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/13lhx


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