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Gerolzhofen IV: Die Verfahren im Januar 1616

Im letzten Beitrag waren wir bereits bei zwei Konzepten Echters vom 18. Januar 1616 angekommen. Dabei hatte ich ein Schreiben des Gerolzhöfer Zentgrafen Valentin Hausherr übersehen, in dem er am 13. Januar von neuen Verhaftungen berichtete. Sie waren, so lässt sich aus Hausherrs Schreiben erschließen, von Würzburg angeordnet worden. Neben den bereits inhaftierten Frauen Kunigunde Weingartsmann und Barbara Christ waren nun auch Margaretha Wagner (die alte Wagnerin) und ihre Tochter Ursula sowie die Frau von Joachim Clos in Haft. Alle Frauen stammten aus Schallfeld.

Eine detaillierte Zusammenfassung des Inhalts von Hausherrs Schreiben findet sich vor der Transkription.

Ursula Wagner war von ihrer Mutter bei deren Festnahme als Hexe denunziert worden. Zentgraf Hausherr inhaftierte sie daraufhin auf eigene Faust. Ursula Wagner wies genauso wie Frau Clos alle Anschuldigungen zurück. Beide blieben dabei auch, als sie mit den anderen Frauen konfrontiert wurden, die ihre Bezichtigungen wiederholten. Juristisch fiel dabei besonders ins Gewicht, dass Margaretha Wagner sich selbst als Hexenlehrerin ihrer Tochter bezeichnete. Als weiteres Indiz führte Hausherr Hexenschmiere an, die er in den Häusern aller Frauen gefunden hatte und die er als von gleicher Art bezeichnete. Die Schallfelder Frauen hatten, so die implizierte Folgerung, gemeinsam Schmiere hergestellt. Hausherr zeigte hier Initiative, und er zeigte auch, dass er wusste, welche Punkte für eine Verurteilung juristisch relevant waren.

Zentgraf Valentin Hausherr und Amtmann Christoph Burdian bildeten die von Würzburg eingesetzte Lokalverwaltung in Gerolzhofen. Diese Doppelstruktur haben wir auch in Remlingen, und vermutlich in allen anderen Würzburger Amtsorten, die auch Sitz einer Zent waren, ebenfalls. In Remlingen wurden die Schreiben nach Würzburg in Angelegenheiten der Zent in aller Regel von beiden Amtleuten gemeinsam aufgesetzt, in der Gegenrichtung wurden Schreiben aus Würzburg an beide gemeinsam adressiert. Das Schreiben oben dagegen verfasste der Gerolzhöfer Zentgraf allein. Ob Hausherr und Burdian auch gemeinsam vorgingen, wäre zu untersuchen. Dass die beiden jedenfalls auch privat verbunden waren, zeigt ein Eintrag der Gerolzhöfer Taufmatrikel aus dem Juni 1612: Valentin Hausherr und seine Frau Ursula hatten ein Mädchen bekommen, das auf den Namen Susanna Maria getauft wurde. Als Patin fungierte die Tochter von Amtmann Burdian.

„Junius. Den 8. zeugt herr Valentin Hausherr mit seiner hausfrau Ursula ein döchterlein mit namen Susanna Maria, patrina des gestrengen herrn amtmans Christophel von Burdian döchterlein.“ (DAW, Matrikel Gerolzhofen 01744, 04_0028, matricula)

Die Taufmatrikel zeigt, dass die Amtleute in die Stadtgesellschaft von Gerolzhofen integriert waren: 1610 erscheint wiederum die Burdian-Tochter als Patin (sie heißt Maria Susanna, Hausherr nannte also seine Tochter zwei Jahre später nach der Tochter des Amtmanns). Im Mai 1611 war der Zentgraf selbst Pate eines Sohnes von Hans Neusig, der als „von Arnenstein“ (= Arnstein?) bezeichnet wird. Wo kamen diese Amtleute her? Christoph Burdian ist in der Taufmatrikel 1616 einmal mit dem Zusatz „von Bockelt“ versehen, könnte also aus Bocklet stammen. Zu Hausherr habe ich vor Jahren den Hinweis bekommen, er stehe 1609 als Pate in der Taufmatrikel von Hilders in der Rhön mit dem Zusatz „capitaneus“. Sobald die Matrikel aus Hilders online ist, werde ich den Beleg hier nachtragen.

Wo kamen diese Amtleute her? Untersuchungen dazu fehlen. Als Eindruck kann ich formulieren, dass sie in aller Regel nicht aus den Amtsorten selbst oder deren Umfeld kamen – soweit man dies erkennen kann. Aus Würzburger Sicht war es wohl sinnvoll, Leute von außerhalb auf diese Posten zu setzen, um Abhängigkeiten zu vermeiden.

Das Urteil gegen die Frauen Weingartsmann und Christ war zu diesem Zeitpunkt bereits gefallen. Es ist konventionell gehalten mit Verweisen auf die Carolina und die einschlägige Stelle im Buch Exodus und datiert vom 7. Januar. Die Gerolzhöfer Zentschöffen dürften es verfasst und nach Würzburg geschickt haben. Denkbar ist auch, dass die Schöffen dabei einer Vorlage aus Würzburg folgten. Am Stück ist das nicht zu entscheiden.

Als Nachtrag zum letzten Post hier noch der Katalog mit Fragen für die Verhöre von Ursula Wagner und Frau Clos, den die Würzburger Kanzlei nach Gerolzhofen schickte.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Robert Meier (14. Februar 2025). Gerolzhofen IV: Die Verfahren im Januar 1616. Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. Abgerufen am 25. April 2025 von https://doi.org/10.58079/13jjf


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