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Gerolzhofen III: Die Verfahren im Januar 1616

Am 23. Dezember 1615 wurde Frau Weingartsmann aus Schallfeld, mit deren Inhaftierung die Gerolzhöfer Hexereiverfahren begonnen hatten, in Gerolzhofen unter der Folter verhört. Sie gestand. Wir erfahren, dass Frau Weingartsmann etwa 39 Jahre alt und Witwe ist. Noch drei ihrer Kinder leben. Den versuchten Schadenszauber gegen Hans Baunach durch Anspucken mit der Hostie gesteht sie gleich zweimal. Nach dem Ausspeien ist sie „zum Kelch gegangen“, hat also die Kelchkommunion eingenommen, als wäre nichts gewesen – vielleicht ein Hinweis, dass es sich um eine evangelische Messfeier gehandelt hat (was ansonsten bei den Aussagen der Schallfelderinnen aber überhaupt keine Rolle spielt. Vielleicht war es auch eine Messe mit konfessionellen Mischformen? Im Gebiet vor dem Steigerwald scheint Vieles möglich). Auch Vieh Baunachs (und weiterer Schallfelder) hat sie gemeinsam mit Frau Christ umgebracht.

An einigen Stellen sind die Aussagen durchaus ungewöhnlich. Menschen hat sie keine umgebracht, darauf beharrt Frau Weingartsmann. Sie weiß sogar zu berichten, dass Hexen gegen Menschen, die morgens und abends das Kreuzzeichen machen und beten, nichts ausrichten könnten. Und Hans Baunach gibt sie den Tipp, er solle den Boden in seinem Stall einen Spann tief abtragen. Mit dieser Maßnahme kann er die von den Hexen eingebrachte Magie, die seinem Vieh Unglück bringt, wieder entfernen.

Frau Weingartsmann wirkt wie tief in magische Vorstellungswelten eingewoben, ist als Hexe aber durchaus hilfsbereit.

Am 18. Januar schickte Julius Echter Anordnungen nach Gerolzhofen, wie mit den inhaftierten Frauen weiter verfahren werden sollte. In der Zwischenzeit muss einiges passiert sein, von dem wir keine Quellennachrichten haben. Von Frau Weingartsmann ist in dem Schreiben keine Rede. Dafür erfahren wir, dass Ursula Wagner und eine Frau Clos, beide wie Frau Weingartsmann aus Schallfeld stammend, inhaftiert sind und bereits verhört wurden. Echter wünscht sich „bessere“, also genauere Verhöre, und schickt dafür eine Frageliste mit, die abgearbeitet werden soll. Diese Liste hat sich fol. 12r–13r ebenfalls erhalten (wird im nächsten Beitrag nachgereicht). Aus ihr geht hervor, dass zu diesem Zeitpunkt neben Frau Weingartsmann, Ursula Wagner und Frau Clos auch die alte Frau Wagner (vermutlich Margaretha Wagner, Mutter von Ursula) und Barbara Christ in Haft waren. Alle Frauen stammten wohl aus Schallfeld.

In Schallfeld waren die Herrschaftsverhältnisse komplex: Ortsherren waren das Hochstift Würzburg und Kloster Ebrach, dazu gab es mehrere Grundherren (die Fuchs von Bimbach; Knapp, Zenten I (1907), S. 433, nennt dazu die von Rumrodt, die Voit von Satzburg und die Truchsess), auch die Familie Echter hatte in Schallfeld Besitz. Ob die Komplexität dieser Herrschaftsverhältnisse zur Intensität der Hexenverfolgung beitrug, ist die große Frage. Zentgraf Hausherr hatte jedenfalls schon im November in Schallfeld mit seinem Eingreifen demonstriert, wer dort über die Gerichtsrechte verfügte.

Offenbar war es wiederum Zentgraf Valentin Hausherr gewesen, der nicht nur von einem Hexereiverdacht in Alitzheim, sondern auch von Übergriffen des Klosters Ebrach gegen Würzburger Rechte dort nach Würzburg berichtet hatte. Alitzheim war ein Ort der (evangelischen) Fuchs von Bimbach, aber auch das Kloster Ebrach war hier begütert. (Zum konfessionellen Aspekt: Leng, Gerolzhofen (2017), erwähnt S. 39 als Orte mit protestantischen Patronatsherren in der Umgebung Gerolzhofens: Bimbach, Traustadt, Zeilitzheim, Krautheim und Eichfeld. Hier gab es also protestantische Gottesdienste.) Die Verhältnisse waren also genau so komplex wie in Schallfeld. Echter will nun, so schreibt er, die Würzburger Rechte unbedingt verteidigen (interessanterweise nicht gegen die evangelischen Fuchs, sondern gegen das Zisterzienserkloster Ebrach – die Konfession ist hier also nicht der relevante Gesichtspunkt). Dazu soll die Verdächtige verhaftet und nach Gerolzhofen gebracht werden – vermutlich hatte der Zentgraf geschrieben, dass Ebrach sich in diesem Fall die Zentrechte in Alitzheim anmaße. Sein Landesherr ordnete nun an, einen (Hexen)Prozess zu führen, um zu demonstrieren, wo die Gerichtsrechte liegen. Wie schon bei Frau Weingartsmann würde ich vermuten, dass diese Anordnung Hausherr nicht überraschte. Er bekam genau die Reaktion aus Würzburg, die er sich gewünscht hatte.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Robert Meier (30. Januar 2025). Gerolzhofen III: Die Verfahren im Januar 1616. Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. Abgerufen am 22. März 2025 von https://doi.org/10.58079/13jje


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