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Gerolzhofen II: Kunigunde Weingartsmann wird inhaftiert

Die beiden im Schreiben Hausherrs (siehe Gerolzhofen I) erwähnten Aussagen von Zeuginnen, die das Geschehen um Kunigunde Weingartsmann beobachtet haben wollten, sind nicht erhalten. Aber Julius Echter reagierte noch am selben Tag auf die Information aus Gerolzhofen, Frau Weingartsmann habe das Ausspeien der Hostie gestanden.

Echter befahl Hausherr, Frau Weingartsmann umgehend festzunehmen und zu befragen. Ging es bislang nur um das Ausspeien der Hostie, wird nun auch gefragt, wer ihr dieses Verhalten beigebracht habe. Da klingt ein Hinweis auf den Teufel mit. Durch diese Rückfrage Würzburgs wurde aus den Vorwürfen gegen Frau Weingartsmann ein Hexereiverfahren.

Valentin Hausherr wird das nicht überrascht haben.

Der Vorwurf, Hexen entwendeten Hostien, um damit Unfug zu treiben findet sich schon im Hexenhammer 1498 (2. Buch, Kapitel 5). Im schlimmsten Fall, so die Vorstellung, übergaben sie den Leib des Herrn dem Teufel. Das war eine Variation des Hostienschändungs-Vorwurfs an die Juden, der im Mittelalter am Anfang manches Progroms gestanden hatte. Diese Verbindung ist natürlich interessant; die Überlegung drängt sich auf, dass die Hexen in gewisser Weise die mittelalterliche Sündenbock-Funktion der Juden übernahmen.

Das Vorkommen von Hostienfrevel in Hexenprozessen ist wohl noch nicht systematisch untersucht worden (so Sobiech 2019, S. 221 mit Fn 250). Was sagen die Würzburger Quellen? In meinen Aufzeichnungen finde ich insgesamt elf Fälle aus den Jahren 1603 bis 1618, in denen Hostienfrevel bei Prozessen eine Rolle spielte, vier von ihnen aus Gerolzhofen. (Diese Zahl beruht nicht auf einer systematischen Auswertung, sondern darauf, dass ich mir hier und da die Erwähnung von Hostienschändungen notiert habe.) In den Ehrenberg-Jahren gibt es einen Fall aus dem Jahr 1628 ohne Namensnennung sowie mehrere Erwähnungen bei den Verfahren gegen Kleriker in der Stadt Würzburg. Hostienmissbrauch wurde also – so der erste Eindruck – in insgesamt etwa fünfzehn Würzburger Fällen erwähnt. Das ist nicht gerade viel und spricht gegen die Annahme, dass der Hostienfrevel-Vorwurf zum Kernbereich der Prozesse gehörte.

In der hier vor einigen Posts thematisierten, aus Würzburg/ Gerolzhofen stammenden Instruktion für die Schweinfurter Verfahren erscheint der Punkt nicht, auch in den weiteren Verfahren in Gerolzhofen spielt er keine Rolle. Im Fragenkatalog in Georg Voglers „Trostbronn“ von 1624 dagegen kommt Hostienfrevel in der 31. Frage vor (S. 1053). Der Vorwurf der Hostienschändung war übrigens kein katholisches Spezifikum, es gab ihn auch im evangelischen Bereich (ein Wertheimer Beispiel aus dem Jahr 1628, Frau Büttel). Das sagt natürlich noch nichts über die Verteilung aus: Spontan würde man vermuten, dass dieser Vorwurf in katholischen Territorien wegen der (gefühlt) größeren Bedeutung der gewandelten Hostie häufiger vorkam – aber vielleicht führt auch diese Vermutung eines auf der Konfession beruhenden konfessionellen Unterschiedes in die Irre. Wie gesagt, eine Untersuchung fehlt.

Interessant ist noch die Beobachtung, dass die Ellwanger Prozesswelle 1611 ebenfalls mit einer Hostienschändung begann (Barbara Ruf nimmt im Ostergottesdienst Hostie aus dem Mund, Mährle 1998 S. 377) – als wäre dieses Motiv besonders geeignet, die Erzählung von einer Prozesswelle einzuleiten.

Die nächste Nachricht von Frau Weingartsmann stammt vom 23. Dezember 1615. Erhalten ist ein Verhörprotokoll in dem Akt Staatsarchiv Würzburg, Historischer Saal 374, fol. 335ff. Hier heißt es, dass sie am 6. Dezember in Schallfeld inhaftiert wurde. Nachdem ein gütliches Verhör vorangegangen war, wird Frau Weingartsmann nun in Gegenwart zweier Ratsherren und vierer Zentschöffen vom Scharfrichter verhört – es wird also gefoltert. Frau Weingartsmann gesteht das Hostienausspeien: „Wie sie das h. consecrirte hostien empfangen undt den Hanß Paunacher vor ihr stehen gesehen, hab sie solches consecrirte hostien aus grossem neydt nach ihnen ausgespien.“ Damit wollte sie, heißt es weiter, Hans Baunach schaden.

Eine durchaus merkwürdige Form des Hostienfrevels: Der Leib Christi wird zum magischen Utensil, mit dem Schaden bewirkt werden konnte. Mehr zu diesem Verhör im nächsten Post.

Zum Beginn der Gerolzhöfer Verfahren gibt es eine weitere Quelle. Der Gerolzhöfer Geschichtsverein hat 1994 in seiner Reihe „de Geroldeshova“ einen Text von Franz Anton Jäger aus dem 19. Jahrhundert (wieder?) abgedruckt, in dem dieser angibt, aus einem ihm vorliegenden Bericht des Gerichtsschreibers von Frankenwinheim zu den Vorgängen zu zitieren. Jäger arbeitete auch ansonsten mit Quellen, und ich sehe keinen Grund, hier an seiner Darstellung zu zweifeln. Kunigunde Weingartsmann heißt in diesem Bericht Kunigunde Schmidt, alle anderen Namen sind identisch, auch die Feindschaft zur Familie Baunach spielt eine Rolle.

Der 1835 verstorbene Franz Anton Jäger hat für die Wahrnehmung der Gerolzhöfer Prozesse und damit der Würzburger Verfahren insgesamt eine bedeutende Rolle gespielt. Sein Text “Geschichte des Hexenbrennens in Franken” von 1834, in dessen Zentrum Gerolzhofen steht, ist mittlerweile auch online greifbar.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Robert Meier (13. Januar 2025). Gerolzhofen II: Kunigunde Weingartsmann wird inhaftiert. Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. Abgerufen am 6. Februar 2025 von https://hexeninwue.hypotheses.org/3883


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