Hexereiverhöre nach 1600 handelten in der Regel ein relativ feststehendes Set von Fragen ab. Zunächst wurde die Identität der Angeklagten geklärt, dann ging es um die Hauptbestandteile des kumulierten Hexereidelikts (Gottesabsage, Teufelsbund und -buhlschaft, Flug zum Hexensabbat und Schadenszauber). Schließlich wurden Schadenszauberfälle (Umbringen von Vieh, Krankmachen von Menschen) konkret verortet mit Zeitpunkt und beteiligten Personen, um dann Zeugen dazu befragen zu können.
„Relativ feststehend“ signalisiert auch, dass es eine Fragenliste als Norm für Hexereiverhöre im Hochstift Würzburg vermutlich nicht gab (und auch aus anderen Territorien ist mir dergleichen nicht bekannt. Im Hexenhammer findet sich keine derartige Liste). Dahinter steht auch die hier oft thematisierte Frage nach dem Verhältnis von zentraler Steuerung und lokalen Kräften bei den Hexenprozessen. Wenn es nicht mal einen von der Zentrale vorgegebenen Fragenkatalog gab, war diese Steuerung wohl kaum besonders intensiv. Die Frage ist schwierig. Man kann aber nach den Würzburger Quellen jedenfalls nicht sagen, dass immer dieselben Fragen in derselben Reihenfolge abgearbeitet worden wären. Andererseits erscheint kaum vorstellbar, dass die Zentgrafen auf dem Land ihre Fragenkataloge gänzlich selbständig entwerfen konnten. Es wäre eine sinnvolle Aufgabe, solche Kataloge aus den Quellen zusammenzustellen, weil man hier Beeinflussungen aus Nachbarterritorien oder der Literatur erkennen dürfte. (In Georg Voglers hier bereits erwähntem Buch „Trostbronn“ aus dem Jahr 1624 findet sich ein solcher Fragenkatalog auf den Seiten 1050 bis 1054.)
Der Fragenkatalog, den ich hier wiedergeben möchte, stammt aus der Überlieferung der Reichsstadt Schweinfurt und liegt heute im Staatsarchiv Würzburg. Auch die Stadt Schweinfurt führte in der schweren Welle 1616/17 Hexenprozesse; im Herbst 1616 kam es zu zwei Hinrichtungen, ein drittes Opfer verstarb nach Folter in der Haft. Und die Schweinfurter holten Informationen ein, was man denn bei einem Hexenprozess genau fragte. Bei dem Fragenkatalog handelt es sich um ein eigenes Faszikel in der Akte Reichsstadt Schweinfurt 75 I, in der sich weitere Unterlagen zu den Schweinfurter Hexenprozessen dieser Jahre befinden. Das Faszikel wird hinten beschrieben als: „Generalia interrogatoria. Daruff diejhenige persohnen, so im stifft Wirtzburgk hexerey halben in verhafftung kommen, examinirt werden.“
Die ersten Fragen drehen sich darum, wie die (oder der) Beschuldigte zur Hexerei gekommen ist. Dann interessiert sich der Katalog besonders für den Teufel und seine Leiblichkeit: Wie klingt seine Stimme? Wie fühlt sich sein Körper an (wenn er denn einen hat)? Läuft er herum, wenn er spricht, oder steht oder sitzt er? Es folgen Fragen zum Teufelsbund und zu den Versprechungen des Teufels.
Bei den nächsten Fragen geht es um die Taufe durch den Teufel und die mit ihm getriebene Unzucht. Es folgen Fragen zur Zubereitung der Hexenschmiere (und zum Feuer, das man dafür benutzt: bei Hexentänzen erscheint oft blaues Licht) und zu den Hexentänzen.
Zu den Tänzen gibt es viele Fragen: Wie kommt man hin und was wird gesprochen? Wer war die Vornehmste beim Tanz? Beim Tanz fragt der Teufel die Hexen ab, ob sie auch hinreichend böse Taten vorzuweisen haben. Weitere Fragen drehen sich um Essen und Trinken bei den Tänzen: Was nimmt man zu sich, woher kommt es, wer kocht? Macht das Essen bei den Hexentänzen überhaupt satt? Manche Fragen klingen ganz praktisch: Wo kommt das Geschirr her und wer darf die Reste mitnehmen?
Die Frage „Wie das leuchten mit der Badtbarben zuegangen“ gibt einen Hinweis auf die Herkunft des Fragenkatalogs: Er dürfte aus Gerolzhofen stammen, wo die Baderin Barbara im Zentrum des Hexereigeschehens stand. In der Akte findet sich noch weitere Korrespondenz Schweinfurts mit dem Gerolzhöfer Zentgrafen Valentin Hausherr – im Gerichtsbezirk Gerolzhofen war im Dezember 1615 eine Hexenprozesswelle gestartet, die bis 1618 weit mehr als 200 Opfer forderte (dazu werden Beiträge hier im Blog folgen).
Die Fragen dieses Katalogs und ihre Reihenfolge sind durchaus ungewöhnlich und für Würzburg nicht typisch. Sie klingen für mich auch nicht wirklich juristisch. Die Aufschrift, dies seien die für Würzburger Hexereiprozesse einschlägigen Fragen, trifft jedenfalls nicht zu. Aber es scheint gut möglich, dass Zentgraf Valentin Hausherr, der in Gerolzhofen die treibende Kraft hinter den Prozessen war, gerne diesen Eindruck erweckte, als die Schweinfurter ihn um einen Fragenkatalog baten. Valentin Hausherr, als Würzburger Zentgraf in Gerolzhofen ein Beamter der lokalen Ebene, war wohl als Fachmann in Hexenfragen weit bekannt und gern bereit, der Reichsstadt mit seiner Expertise in Hexendingen Nachbarschaftshilfe zu leisten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Robert Meier (10. November 2024). Hexenverhör. Ein Gerolzhöfer Fragenkatalog für die Hexenprozesse der Reichsstadt Schweinfurt. Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://hexeninwue.hypotheses.org/3562