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Frau Hans Loder. Arnstein 1584/85 III

Heute folgen die letzten drei Schreiben aus dem in Cornell lagernden Hexenfall Loder aus Arnstein. Zuletzt hatte der Arnsteiner Amtmann am 13. Januar 1585 über neue Vorwürfe gegen die inhaftierte Frau Loder berichtet.

Am 16. Januar antwortete die Würzburger Regierung:

Wieder wird Bezug genommen auf ein Schreiben aus Arnstein, das sich nicht erhalten hat (soweit bekannt). Wieder zeichnen Kanzler Krebser und Biertümpfel; der dritte Unterzeichner Heinrich Zobel kommt bei Reuschling nicht vor.

Dass der Amtmann sich erneut explizit nicht an die Weisungen aus Würzburg gehalten hat, wird nicht weiter thematisiert.

In dem Schreiben bestätigt sich, dass Frau Loder Gastwirtin in Arnstein ist. Die Wirte und Wirtinnen waren wichtige Personen im Ort, die Gastwirtschaften vermutlich Zentren des kommunikativen Geschehens. In der Verfolgungswelle 1627/29 waren Gastwirtinnen und Gastwirte in der Stadt Würzburg mit der hohen Zahl von acht Opfern vertreten (Becke mitgezählt). In Gerolzhofen stand 1616/17 ein vergleichbarer Ort mit der „Badbarbe“ im Zentrum des Hexereigeredes: die Badestube. Eine Deutung steht aus.

Zur Frage der Provenienz haben wir bei diesem Schreiben denselben Befund wie bei Schreiben 4. Das Schreiben befand sich am Ende des Geschehens also vermutlich im Amt Arnstein.

Das nächste Schreiben datiert dann bereits aus dem Mai 1595:

Inhaltlich ist das Schreiben nicht leicht zu verstehen, auch weil die Angaben zu Herrn Loder widersprüchlich erscheinen. Loder hat sich jedenfalls direkt an den Fürstbischof gewandt (auch dieses Schreiben ist nicht bekannt bzw. erhalten). Es scheint so zu sein, dass der Amtmann hier versucht, Loders Darstellung als falsch zu entkräften. Und es scheint ein offener Konflikt zwischen Amtmann und Fürstbischof (bzw. fürstbischöflicher Regierung) vorzuliegen: Der Amtmann will verhindern, dass Frau Loder weiterhin in Arnstein lebt, während der Fürstbischof genau dies angeordnet hat. Aus lokaler Sicht scheint es unzumutbar, mit einer Hexe zusammenzuleben, aus Würzburger Sicht reichen die Indizien, dass Frau Loder eine Hexe sei, aber nicht aus. Amtmann Loder schreibt ausdrücklich, in Arnstein wisse man es besser und verwahrt sich gegen die Anordnung aus Würzburg, ist zugleich aber bereit, sich nach ihr zu richten und das Ehepaar Loder ruhig in Arnstein wohnen zu lassen. Die Konstellation ist derjenigen, die früher im Blog für Neubrunn im Jahr 1612 geschildert wurde, sehr ähnlich.

Zur Provenienz: Von der durchscheinenden Schrift der Außenadresse her gehört diese ziemlich sicher zu diesem Schreiben. Wenn das zutrifft, hat der Amtmann auf eine Reinschrift verzichtet und das Exemplar mit einigen Nachträgen und Verbesserungen nach Würzburg geschickt, was merkwürdig scheint, aber nicht unmöglich. Mehr kann man anhand der Digitalisate nicht sagen.

Damit zum letzten Schreiben des Corneller Konvoluts:

Mehr als ein halbes Jahr ist vergangen. Es sieht so aus, als sei Frau Loder erneut in Haft. Würzburg hat Konfrontationen mit denjenigen angeordnet, die sie beschuldigen, aber diese weigern sich, der Anordnung nachzukommen. Sie haben Angst vor der Rache von Frau Loder, wenn sie wieder frei kommt.

Wie das Verfahren letztlich für Frau Loder ausging, kann man anhand des vorhandenen Materials nicht sagen. Was kann man sonst festhalten?

Im Fall Loder scheint sich der Amtmann vor Ort mit seinen Amtsuntertanen verbündet zu haben. Deutlich wird ausgeprägte Furcht vor schädlicher Magie. Die Rolle der Zentrale (der Regierung oder Julius Echters) bestand darin, die Beschuldigte zu schützen oder zumindest für ein ordentliches Verfahren zu sorgen. Der Amtmann wiederum konnte es sich mehrfach leisten, Anweisungen der Zentrale schlicht zu ignorieren.

Die Behandlung des Hexereidelikts wirkt wie noch nicht recht fest, nach juristisch entscheidenden Dingen wie Teufelsbund, Teufelsbuhlschaft und Hexensabbat wird nicht gefragt. Eher geht es um allgemeine Magie: Frau Loder weiß von Schätzen, sie kann in die Zukunft schauen und Voraussagen machen, sie ist von einem bösen Geist besessen und sie hat Schadenszauber angewandt. Vielleicht kann man dies als Indiz sehen, dass die Würzburger Kanzlei mit Hexenprozessen bis dahin noch wenig Erfahrung hatte.

Zur Vollständigkeit: Es lassen sich eine Reihe von Schreiben erschließen, die in dem Vorgang gewechselt wurden, aber im überlieferten Konvolut fehlen und auch sonst nicht bekannt sind. Die Überlieferung ist also nicht vollständig.

Schwierig bleibt die Einschätzung der Provenienz (Kriterium: Wo befand sich das Schriftstück am Ende des Geschehens, also des Hexenfalls Frau Loder: im Amt Arnstein oder bei der Regierung in Würzburg?). Anhand aktenkundlicher Merkmale der einzelnen Schreiben ließen sich beide Provenienzen wahrscheinlich machen. Die Aufteilung der acht Schreiben auf die beiden Provenienzen nach aktenkundlichen Kriterien war tatsächlich genau 4:4.

Für Archivare eine unschöne Situation! Sie wird aber erleichtert durch die Feststellung, dass die Provenienz als Herkunftsgemeinschaft aus Sicht der Archivwissenschaft seit einiger Zeit an Bedeutung verliert. Auch im Fall von Frau Loder kann man sagen, dass der durch die Schreiben dokumentierte Vorgang (das Verfahren gegen Frau Loder) irgendwann endete, das Leben der Akten aber weiter ging: Sie traten die Reise nach Amerika an. Und aus dem heutigen Aufenthaltsort können wir Schlüsse ziehen. (Es ging hier ja ursprünglich um die Fragen nach Überlieferungswahrscheinlichkeit und Dunkelziffer.) Die ursprüngliche Provenienz deckt also nicht alles ab, was man den Schreiben entnehmen kann. Das entspricht dem aktuellen Stand der Archivwissenschaft, die immer mehr von multiplen Provenienzen ausgeht.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Robert Meier (24. Oktober 2024). Frau Hans Loder. Arnstein 1584/85 III. Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. Abgerufen am 13. November 2024 von https://hexeninwue.hypotheses.org/3497


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