Rücken eines Leitzordners mit Unterlagen aus Himmlers Hexenkartothek im Staatsarchiv Posen (BArch R58/9756/0278)
Würzburger Hexenquellen im Bundesarchiv? Wie das, fragt man sich. Denn das Bundesarchiv ist für die Überlieferung der Bundesrepublik Deutschland zuständig und hat mit Unterlagen des 1803 untergegangenen Hochstifts Würzburg schier gar nichts zu schaffen. Dass es dennoch für die Würzburger Verfahren relevante interessante Unterlagen im Bundesarchiv gibt (und dies seit einiger Zeit auch noch digital), verdankt sich einem Umstand, der für Archive wie für historische Quellen generell interessante Beobachtungen ermöglicht.
Heinrich Himmler persönlich ließ Material zu den Hexenprozessen sammeln. Er verfolgte das Ziel, eine germanische Ur-Religion
nachzuweisen, die von den christlichen Kirchen ausgemerzt worden sein sollte. Dafür wollte er sämtliche Hexenprozesse dokumentieren lassen. Ergebnis war ein gewaltiges Erschließungsprojekt, dessen Ergebnisse sich heute (auch) im Bundesarchiv befinden (Sönke Lorenz 2000).
Doch bereits hier heißt es aufpassen: Denn im Bundesarchiv befinden sich nicht die Ergebnisse von Himmlers Erschließungstätigkeit, sondern Verfilmungen der dabei entstandenen Unterlagen. Die Unterlagen selbst liegen kriegsbedingt im Staatsarchiv Posen. 1982 wurden sie verfilmt. Es sind diese Filme, die heute als Gliederungspunkt 11.3 (Hexen-Sonderforschungsauftrag) zum Bestand R 58 Reichssicherheitshauptamt im Bundesarchiv gehören. 2022 wurden sie digitalisiert und online zugänglich gemacht (leider Stand heute noch nicht vollständig). Über die enorm komplizierte Bestandsgeschichte informiert die Bestandsbeschreibung beim Bundesarchiv.
Die Filme zeigen neben Textabschriften Karteikarten, mit denen man versuchte, die Prozesse zu erfassen. Das Prinzip: für jeden Fall eine Karte. Organisiert war das Ganze über die Ortsnamen: Die Karteikarten wurden nach dem Ort des Gerichts- und dem Wohnsitz der Beschuldigten geordnet. Dieses Ordnungsprinzip wurde in die archivische Erschließung übernommen: Die Ortsnamen sind online recherchierbar. Nach Aufrufen des Gliederungspunkts BA R 58 11.3 kann man im Browser (oder in der Suchmaske des Bundesarchivs) suchen, ob die Hexenkartothek Material zu einem bestimmten Ort enthält (dabei muss man beachten, dass manche Ortsnamen in der Erschließung ungewöhnlich geschrieben sind). Das gibt es sonst nirgends: Eine Art Gesamtindex aller Hexereiprozesse auf dem Boden des Alten Reichs! Und wenn man Glück hat, findet sich dann im Angebot des Bundesarchivs auch ein Digitalisat der entsprechenden Karten mit Informationen zu den Hexenfällen im gesuchten Ort. (Wie vollständig die Kartothek schließlich war, kann ich nicht sagen. Im Bericht des Bundesarchivs über die archivische Bearbeitung ist die Rede von ca. 30.000 Karteikarten).
Neben den Karteikarten zeigen die Filme des Bundesarchivs auch Abschriften aus der Literatur oder paraphrasierende Inhaltsangaben zu den Akten. In letzterem Fall wird der Akteninhalt sprachlich ins 20. Jahrhundert gebracht und es entsteht neuer Text. Hier ein Beispiel aus dem Archiv der Grafen von Castell:
Die Casteller Akten stammen überwiegend aus der Prozesswelle 1616/17. Sie thematisieren auch die furchtbaren Würzburger Prozesse in Gerolzhofen. In der unterstrichenen Passage wird festgehalten, dass ein Casteller Schultheiß zur Teilnahme an den Verhören in Gerolzhofen eingeladen war. Er sollte Hinweise auf Verdächtige in seinem Ort bekommen, um die Hexenprozesse dort weiter treiben zu können.
Was bedeutet dies nun für die Würzburger Prozesse? Der Würzburger Bearbeiter hat 1939/1940 versucht, sämtliche Hexenprozesse in Unterfranken zu erfassen. Informationen zu den Prozessen notierte er auf vorgedruckten Karteikarten nach einem einheitlichen System – siehe oben. Auch die Quelle, aus der die Information stammt, ist jeweils angegeben. Der Bearbeiter beherrschte, soweit ich das beurteilen kann, sein Geschäft. Im Prinzip fertigte er eine Detailerschließung der Würzburger Hexenakten an. “Erschließung” ist ein typischer schillernder Archivbegriff. Ganz schlicht formuliert geht es darum, das Suchen und Finden von Informationen und Quellen zu ermöglichen. Archive sind Findemaschinen.
Aber die Karteikarten in Himmlers Hexenkartothek sind noch mehr als nur eine Erschließung vorhandener Quellen. Sie ermöglichen nicht nur den Zugang, sondern sie gruppieren die Informationen neu. Sie systematisieren sie. Sie machen die Prozessunterlagen aus dem 17. Jahrhundert anders lesbar. Sie deuten und werten aus. Und sie werten nicht nur Prozessunterlagen aus, sondern auch zeitgenössische chronikalische Aufzeichnungen und Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts. Himmlers unsinniger Versuch, mit diesen Unterlagen die Existenz einer germanischen Ur-Religion, die von den christlichen Kirchen zerstört wurde, zu belegen, löste Arbeitsprozesse aus, durch die in reichsweit gleichartiger Tätigkeit von Archivaren etwas Neues entstand. Die Kartothek aggregiert die Informationen in einem neuen Zustand. Die Informationen zu einzelnen Prozessen sind dabei als logische Einheiten nicht neu, ihre Wiedergabe auf den Karteikarten sowie die Summe der Karteikarten sind dies aber sehr wohl. Die Archivwelt adressiert dieses Problem seit einigen Jahren, indem sie in der Erschließung zwischen Informationsobjekten und deren physischer Repräsentation unterscheidet (mehr dazu).
Die Karteikarten der Hexenkartothek sind ein schönes Beispiel für die immerwährende Metamorphose historischer Quellen und Informationen, die sich in den Archiven finden. Dass sie durch die Digitalisate des Bundesarchivs heute online einsehbar sind, während die eigentlichen Prozessunterlagen dies noch nicht sind, ist natürlich eine schöne Pointe.
Leicht zu benutzen sind die Unterlagen im Bundesarchiv, obwohl digital vorhanden, allerdings nicht. Es fängt damit an, dass die Karteikarten nach den Herkunftsorten oder Wohnsitzen der Hexen und Hexer geordnet wurden, man findet also keineswegs die Würzburger Verfahren alle an einer Stelle. Auch inhaltlich bietet die Kartothek Schwierigkeiten allein schon durch die gleichrangige Auswertung von Chroniken und Prozessunterlagen. Welche – und wie viele – Verfahren stehen dahinter, wenn in einer Chronik Hexenprozesse erwähnt werden? Vereinzelt lassen sich auch falsche Zuschreibungen zeigen (Freudenberger Verfahren werden Gerolzhofen zugeordnet). Schließlich haben Personen- und Ortsnamen in den frühneuzeitlichen Quellen keine einheitliche Schreibung, häufig stehen auch nur Spitznamen in den Akten. Aber so ist es in der Geschichte natürlich immer, um Quellenkritik kommt man nicht herum.
Ein großer Gewinn der Kartothek für die Würzburger Verfahren liegt allein schon darin, dass wir durch sie sicher sein können, dass es bei den Quellen aus dem Staatsarchiv kaum Kriegsverluste gab. Was der damalige Bearbeiter auswertete, ist fast alles auch heute noch da. (Wobei wieder die Einschränkung zu machen ist, dass noch nicht alle Würzburger Betreffe der Kartothek digitalisiert sind.)
Wäre dies nicht der Fall, wären die originalen Unterlagen also etwa am 16. März 1945 in Würzburg verbrannt, würde sich die Bedeutung der Karteikarten ändern: Sie wären dann als Repräsentation der Informationen zu den Prozessen noch wichtiger.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
hexeninwue (31. August 2024). Würzburger Hexenquellen im Bundesarchiv. Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. Abgerufen am 15. September 2024 von https://hexeninwue.hypotheses.org/1473
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